Arbeitsprogramm 2007 - 2011

Gewerkschaftsarbeit - und die daraus resultierenden Forderungen - ist eine lebendige Materie. Diese Auflistung von Forderungen an den 16. Gewerkschaftstag der Gewerkschaft der Gemeinde-bediensteten ist eine Momentaufnahme und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Dieser Initiativantrag enthält auch so genannte „Altforderungen“, zu welchen es seitens der Dienstgeberinnen teilweise Zusagen gibt, die Umsetzung jedoch bis zum heutigen Tag nicht erfolgte. Weiters wurden neue Forderungen aus der täglichen politischen Arbeit entwickelt und formuliert.

Die Reihung der Forderungen ist alphabetisch und entspricht nicht unserer Prioritätenliste.

Abgeltung von Mehrdienstleistungen - Einbeziehung der Bediensteten

Derzeit haben die Bediensteten mehrheitlich keine Mitwirkungsmöglichkeit bei der Abgeltung von Mehrdienstleistungen - die alleinige Entscheidung liegt meist bei der jeweiligen Dienstgeberin. Dieser, für die Bediensteten unbefriedigende Zustand, sollte dahingehend geändert werden, dass die Art der Abgeltung einvernehmlich zwischen den Betroffenen entschieden wird.

Alternsgerechte Arbeitsplätze - Maßnahmen für ältere Bedienstete

Die in den letzten Jahren steigende Lebenserwartung, die mit einer Abnahme der Geburtenrate kombiniert ist, führt zu einer signifikanten Veränderung der altersspezifischen Zusammensetzung unserer Gesellschaft. In den nächsten Jahren werden die über 45-Jährigen die größte Gruppe unter den Beschäftigten bilden. Dazu kommen die Pensionsreformen der letzten Jahre, die ab dem Jahr 2014 im Regelfall praktisch keine Möglichkeit mehr geben, vor dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter in Pension zu gehen.

Allein das Pensionsantrittsalter zu erhöhen - ohne begleitende Maßnahmen am Arbeitsmarkt, auf betrieblicher und individueller Ebene zu setzen - wird wohl kaum zu den gewünschten Effekten führen. Gleichzeitig gibt es in vielen Bereichen und Branchen ArbeitnehmerInnen, die aufgrund der belastenden Arbeitsbedingungen lange vor dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter arbeitsunfähig werden.

Wenn nun Menschen länger in Beschäftigung gehalten werden sollen, dann muss dies entsprechend vorbereitet und unterstützt werden. Diesbezügliche Maßnahmen sind daher im Rahmen eines nationalen Aktionsplans für alternsgerechtes Arbeiten auf verschiedenen Ebenen notwendig:

o        ArbeitnehmerInnen- sowie Bedienstetenschutz und Gesundheitsförderung (z. B. Schutz und Sicherheit gegen Unfall und Gesundheitsrisiken, Vorbeugender Gesundheitsschutz, Ergonomie, Verringerung von physischen und psychischen Belastungen, Vorbeugung vor Übermüdung und Erhaltung der Leistungsfähigkeit, Arbeitszeit und Arbeitsdauer, gesundheitsbezogene Arbeitsanalysen).

o        Qualifizierung, Weiterbildung und Personalentwicklung (z. B. Recht auf Weiterbildung (Kompetenz und Training), Ausbau des Bildungsangebots).

o        Unternehmenskultur und Haltung der einzelnen AkteurInnen (z. B. Werte und Vision, Führungsqualität und Teamkultur, ArbeitnehmerInnenschutz-Management-Systeme, Umgehen mit Krankenständen (Dienstbeurteilungen), horizontale Berufsverläufe).

o        Besoldungsrecht und -struktur sowie Personalsteuerung (z. B. Schaffung eines zentral gesteuerten Personalmanagements, Ausgleichszulagenregelung bei alters- bzw. krankheits-bedingtem Arbeitsplatzwechsel, keine Berücksichtigung von Krankenstandstagen bei Beförderungen, Öffnung der Bedienstetenkategorien, Berufsanerkennung, „Schwerarbeiter-Innenregelung“ für besonders belastende Berufe nach dem „Verursacherprinzip“).

ArbeitnehmerInnenschutz

Die körperlichen und psychischen Arbeitsbelastungen nehmen zu. Gründe dafür sind die Flexibilisierung und Technisierung der Arbeit, der wachsende Zeitdruck, gleich bleibende körperlich belastende Tätigkeiten z. B. im Pflegebereich, Müllabfuhr, Bezirksämtern, Kindertagesheimen, Feuerwehr usw. Die durchschnittliche Lebenserwartung steigt, die Gruppe der über 45-jährigen Erwerbstätigen wird in sechs bis sieben Jahren die größte Beschäftigungsgruppe sein. Gleichzeitig müssen Menschen auch in Österreich immer länger - und unter zunehmenden Arbeitsbelastungen - arbeiten, um in Pension gehen zu können. All diese Voraussetzungen sind nur dann zu bewältigen, wenn Menschen durch Arbeit und Umwelt nicht krank werden, sondern Arbeitsbedingungen vorfinden, die es ermöglichen, gesund alt werden zu können. Für jene Bereiche, wo trotz diverser Maßnahmen aufgrund der speziellen Tätigkeit ein erhöhtes Pensionsantrittsalter nicht realistisch erreicht werden kann, sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen, u. a. ist die Liste der Berufskrankheiten zu aktualisieren und zu erweitern. Die nicht stattfindende berufliche Gesundheitsförderung verursacht einen unermesslichen wirtschaftlichen Schaden.

 

Internationale Studien belegen auch, dass Menschen, die unter hohem psychischem Druck und mit geringem Handlungsspielraum arbeiten müssen, um mindestens 50 Prozent mehr und um 75 bis 160 Prozent längere Krankenstände haben als Menschen, die nicht unter diesem Arbeitsstress leiden.

 

Um psychischen Belastungen effektiv vorzubeugen, fehlen konkretere gesetzliche Bestimmungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sowie in den jeweiligen Bedienstetenschutzgesetzen. Mindestens so dramatisch stellt sich die Situation bei Mobbing dar, eine - durch z. B. Umstrukturierungen, Einsparungsmaßnahmen, unüberschaubare und unklare Führungsstrukturen oder Führungsschwäche besonders geförderte  -  Situation am Arbeitsplatz, die bleibende gesundheitliche Schäden verursachen kann.

 

Dass auch Gewalt und sexuelle Gewalt am Arbeitsplatz nachhaltig die Gesundheit schädigen, ist bekannt.

 

Gesetzliche Regelungen zur Prävention von Mobbing, Gewalt, sexueller Belästigung und gesundheitsgefährdendem Stress fehlen, die GdG fordert daher die Aufnahme in das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und die Bedienstetenschutzgesetze.

 

Eine Schlüsselrolle im betrieblichen ArbeitnehmerInnen- und Bedienstetenschutz spielen die  Präventivfachkräfte (ArbeitsmedizinerInnen, Sicherheitsfachkräfte, ArbeitspsychologInnen). Sie müssen ArbeitgeberInnen, BelegschaftsvertreterInnen und ArbeitnehmerInnen beraten und so dazu beitragen, dass Arbeitsbedingungen menschengerecht gestaltet werden.

 

Ihre Aus- und Weiterbildung muss an die Anforderungen im Unternehmen angepasst werden, beispielsweise die Facharztausbildung an der Universität verstärkt angeboten und praxisgerecht durchgeführt werden.

 

Für die Arbeitspsychologie gibt es bis heute keine Ausbildungsverordnung. Auch müssen die ArbeitspsychologInnen (vor dem Hintergrund zunehmender InvaliditätspensionistInnen aufgrund psychiatrischer Erkrankungen, derzeit: 66.000) der Sicherheitsfachkraft und der Arbeitsmedizin im Unternehmen gleichgestellt werden. In allen einschlägigen gesetzlichen Grundlagen für Gemeindebedienstete sollte der Einsatz und die Ausbildung der ArbeitspsychologInnen verankert werden.

 

Zunehmend verletzen technische Überwachungsmittel wie Web-Cams und Video-Kameras die Menschenwürde. Mit der Ausrede damit die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten, wird ihr Persönlichkeitsbereich unterwandert. Im ArbeitnehmerInnenschutz- und den Bedienstetenschutz-gesetzen ist zu verankern, dass ArbeitnehmerInnen in Überwachungsbereichen jedenfalls Rückzugsmöglichkeiten haben, um nicht während der gesamten Arbeitszeit einer Kamera-Überwachung ausgesetzt zu sein.

 

Betriebliche Akteure im ArbeitnehmerInnen- und Bedienstetenschutz sind neben den ArbeitgeberInnenvertreterInnen und Präventivfachkräften auch die Sicherheitsvertrauenspersonen. Sie sind ArbeitnehmerInnenvertreterInnen mit besonderen Aufgaben und Befugnissen in Gesundheitsfragen und können die BelegschaftsvertreterInnen sinnvoll ergänzen und entlasten. Sie haben bei der jüngsten ArbeitnehmerInnenschutzgesetz-Novelle noch mehr Mitsprache und Rechte erhalten. Dies muss auch in den Bedienstetenschutzgesetzen für Gemeindebedienstete nachvollzogen werden. 

 

Um diese Rechte nützen zu können, muss ihre Bestellung ab fünf ArbeitnehmerInnen verpflichtend werden, ebenso muss eine ausreichende Aus- und Weiterbildung in der Arbeitszeit und ein stärkerer Kündigungsschutz erreicht werden.

 

Damit die bestehenden Regelungen im ArbeitnehmerInnen- und Bedienstetenschutz greifen können ist eine effiziente Kontrolle notwendig. Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert daher:

 

§         Für die Kontrolle des Gesundheits- und Bedienstetenschutzes im öffentlichen Bereich - zum Beispiel in den Krankenanstalten – sind die Kontrollinstanzen personell und rechtlich so auszustatten, dass Übertretungen auch wirksam sanktioniert werden, so wie das in der Privatwirtschaft durch das Arbeitsinspektorat geschieht.

§         Auf nationaler Ebene ist dafür zu sorgen, dass die Arbeitsinspektion klar zwischen Beratung und Kontrolle unterscheidet und die Kernkompetenz „Kontrolle“ ausbaut.

§         Gerade in der Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen und Pausenregelungen zeigt sich, dass die Arbeitsinspektion in Österreich verstärkt werden muss. Nötig sind eine personelle Aufstockung der Arbeitsinspektion sowie eine entsprechende Schwerpunktsetzung auf nachhaltige Arbeitszeitkontrollen. Auch die Pflicht der ArbeitgeberInnen zu einer standardisierten Arbeitszeitaufzeichnung ist rechtlich zu verankern - ohne aus ArbeitnehmerInnen gläserne Menschen zu machen.

§         Für eine effiziente Kontrolle der Arbeitsinspektion von höchster Bedeutung ist auch die ersatzlose Abschaffung der Anmeldung von Kontrollen bei Wirtschaftskammer und Betrieben.

 

Arbeitszeit

Längst ist bekannt, dass die Arbeitszeit-, Schicht- und Pausengestaltung die Gesundheit von ArbeitnehmerInnen beeinträchtigen, aber auch fördern kann. Entscheidend für eine positive Flexibilität im Sinne der Gesundheit der Menschen ist jedenfalls ein kollektiver Schutz vor Willkür (z. B. Regelung von Umfang der Arbeitszeit per Gesetz) sowie die Voraussehbarkeit und Planbarkeit von Arbeitszeit und Pausen durch die ArbeitnehmerInnen selbst. Dies hat nachweislich positive Auswirkungen auf die Gesundheit.

 

In jenen Bereichen, wo ArbeitnehmerInnen- und KundInneninteressen aufeinander treffen (wie z. B. im Pflegebereich, öffentlichen Personennahverkehr, etc.), ist Arbeitszeit oftmals zum Nachteil der ArbeitnehmerInnen gestaltet. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass das Arbeitszeit-, aber auch das Arbeitsruhegesetz und Urlaubsgesetze und die noch zu beschließende Revision der EU-Arbeitszeit-Richtlinie Teil des ArbeitnehmerInnen- bzw. Bedienstetenschutz-Rechts sind.

 

Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert die Bundesregierung auf, die EU-Arbeitszeit-Richtlinie, die ja mit dem Argument des Gesundheitsschutzes erlassen wurde, auch im Sinne der zu Schützenden mitzugestalten. Die im Cercas-Bericht eingenommene Position des Europäischen Parlaments - wonach die Abschaffung des Missbrauchsinstruments „opt-out“ binnen 36 Monaten zu erfolgen hat - bei der Ausdehnung der Durchrechnungszeiten für die maximal zulässige Arbeitszeit den kollektivvertraglichen Lösungen der Vorrang zu geben ist, Bereitschaftsdienste weiterhin - im Einklang mit der einschlägigen EuGH-Judikatur - als Arbeitszeit im Sinne der Richtlinie zu werten sind und das Recht auf Wechsel von Voll- auf Teilzeit bzw. umgekehrt bei Interessenabwägung mit den betrieblichen Erfordernissen besteht, stellt dahingehend einen Mindeststandard dar, den es zu verbessern gilt.

 

Gesundheitsförderung ist als Grundsatz in die Arbeitszeit- und Arbeitsruhe-Gesetzgebung aufzunehmen, damit kollektivvertragliche Regelungen zu gesundheitsfördernder Arbeitszeitgestaltung darauf aufbauen können.

 

Die Pflicht zur Evaluierung und Prävention negativer Auswirkungen von Arbeitszeitgestaltung und Pausenregelungen sollen in das ArbeitnehmerInnenschutz- bzw. Bedienstetenschutz-Recht Eingang finden.

 

Auch Gesetze, welche Krankenanstalten und Geriatriezentren sowie Wohn- und Pflegeheimein-richtungen betreffen, müssen so adaptiert werden, dass weder PatientInnen noch Personal durch ausufernde Arbeitszeiten gefährdet werden. Auf die Kontrolle der Arbeitszeit von LeiharbeiterInnen und ArbeitnehmerInnen in prekären Beschäftigungsverhältnissen ist besonderes Augenmerk zu richten.

 

Über 18,3 Millionen Menschen in den 27 Staaten der Europäischen Union, davon 237.715 ÖsterreicherInnen die arbeitslos gemeldet sind plus 50.085 ÖsterreicherInnen in Schulung (Stand März 2007) - hinzuzurechnen sind noch jene ArbeitnehmerInnen die in prekären Beschäftigungsverhältnissen, bzw. geringfügig beschäftigt sind - machen die neuerlichen Forderung des 16. Gewerkschaftstages der GdG zur Umsetzung der Arbeitszeitverkürzung auf generell 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich notwendig, denn für viele Menschen wird die These vom Ende der Erwerbsarbeit zur persönlichen Realität.

 

Arbeitszeitverkürzung ist als beschäftigungspolitisches Instrument unverzichtbar. Auch die kontrastierende Frage des Überstundenabbaus zur Schaffung von Arbeitsplätzen soll enttabuisiert diskutiert werden.

 

Viel zu viele ArbeitnehmerInnen haben Arbeitszeiten, welche die Gesundheit gefährden - Schicht- und Nachtarbeit, zu viele Überstunden, Bereitschaftsdienste etc. Gesundheitsfördernde Arbeitszeit für alle Beschäftigten ist eines der vorrangigsten Ziele - auch soll Nachtarbeitszeit -in Anlehnung an das Einkommensteuergesetz - in der Zeit von 19:00 und 07:00 Uhr gelten.

 

Weiters fordert der 16. Gewerkschaftstag der GdG keine Ausweitung der Sonn- und Feiertagsarbeit. Diese arbeitsfreien Tage sind die Grundlage gesellschaftlichen und familiären Zusammenlebens. Als solches sind sie ein kultureller Wert, der nicht Kapitalinteressen geopfert werden darf. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass für immer mehr ArbeitnehmerInnen - besonders auch im Dienstleistungsbereich - der Sonn- und Feiertag nicht mehr ihren Familien gehört. In vielen Bereichen ist es zwar unumgänglich, auch am Sonn- und Feiertag Dienst zu verrichten, jedoch muss jenen Forderungen der Wirtschaft entgegengetreten werden, die den Sonntag und manchen Feiertag generell zum Arbeitstag machen wollen.

 

Das Herabbrechen von Arbeitszeitfragen auf Betriebsebene bzw. die Individualisierung des Arbeitszeitrechts wird vom 16. Gewerkschaftstag der GdG ebenfalls nicht goutiert. Hier geht es um die Ausweitung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit sowie um die Einführung von langen Durchrechnungszeiträumen.

 

Die derzeitigen Arbeitszeitregelungen und der Vormarsch von flexiblen Arbeitszeitmodellen gehen oft zu Lasten der Bediensteten. Einer flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit im Interesse der ArbeitnehmerInnen soll weiterhin diskutiert werden, den Bedürfnissen der Beschäftigten im Berufsleben ist stärker Rechnung zu tragen, deshalb fordert der 16. Gewerkschaftstag der GdG:

¨    Gleitzeitvereinbarungen (mit einer Definition zur höchst zulässigen täglichen Normalarbeitszeit) müssen abgeschlossen werden, um die oft überbordende Flexibilisierung wieder in geordnete Bahnen zu lenken.

¨    Lebbare Teilzeitmodelle für alle Bedienstetenkategorien und Altersgruppen sind zu schaffen.

¨    Das Rückkehrrecht auf einen Vollzeitarbeitsplatz für MItarbeiterInnen aller Teilzeitformen.

¨    Die Anerkennung der Reisezeit als Arbeitszeit.

¨    Eine generelle Vereinbarung ist für jene Bereiche abzuschließen, die eine elektronische Arbeitszeitaufzeichnung durchführen bzw. planen.

 

Die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen stand und steht für die GdG immer im Vordergrund - die Dienstgeberinnen sind daher zu verpflichten, freigewordene Dienstposten bzw. Arbeitsplätze sofort nach zu besetzen.

 

Aus-, Fort- und Weiterbildung

Nur durch permanente Aus-, Fort- und Weiterbildung sind Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen, deshalb fordert der 16. Gewerkschaftstag der GdG:

¨    Die innerbetriebliche Aus-, Fort- und Weiterbildung ist verstärkt zu forcieren, wobei auch extern erworbene Zusatzqualifikationen gleichberechtigt anerkannt werden müssen.

¨    Das weiter auszubauende Bildungssystem der jeweiligen Dienstgeberin soll für alle Bediensteten einen gleichberechtigten und demokratischen Zugang haben.
Dieses System muss auch die volle Durchlässigkeit - unabhängig von der Erstausbildung - gewährleisten.

¨    Für zeitintensive, private Aus-, Fort- und Weiterbildungsprogramme sind Modelle
zu entwickeln, um diese auch während der Dienstzeit besuchen zu können.
So ist z. B. eine „Bildungskarenz“ für Gemeindebedienstete - dort wo noch keine Regelung besteht - unter Fortzahlung der Bezüge zu schaffen.

¨    Kosten von Ausbildungen, die von der Dienstgeberin in Postenausschreibungen verlangt werden bzw. dem laufenden Betrieb nützen, sind von der Dienstgeberin
zu tragen bzw. zu refundieren.

¨    Ausbildungen von FunktionärInnen im Rahmen des Bildungsauftrages der GdG
sind von der Dienstgeberin gleichberechtigt anzuerkennen.

¨    Das bestehende „e-learning-portal“ der GdG und dessen Nutzung darf nicht als Privatzugriff in der Internetstatistik gewertet werden.

¨    All jene Bedienstete, die für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von KollegInnen, Lehrlingen und SchülerInnen verantwortlich sind, müssen seitens der jeweiligen Dienstgeberin permanent zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtet werden.

 

Ausgleichszulagenregelung für alle Bedienstetenkategorien

Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert, dass für Gemeindebedienstete - sofern diese eine höherwertige Tätigkeit vertretungsweise ausüben - schon ab dem ersten Tag der Vertretung eine entsprechende Ausgleichszulage gewährt werden soll. Diese sollte für einen späteren höherwertigen Posten bzw. eine Beförderung angerechnet werden.

Für Kollektivvertragsbeschäftigte in den Städten, Ländern und Gemeinden sind gleich lautende Regelungen zu treffen.

Beförderung - Höherwertiger Dienstposten muss Fördergewinn mit sich bringen

Nicht immer ist eine Beförderung mit einem monetären Gewinn verbunden. Oft werden Förderungen von qualifizierten MitarbeiterInnen mit Hinweis auf den nicht vorhandenen finanziellen Gewinn abgelehnt. Durch diese Vorgangsweise werden diese KollegInnen somit benachteiligt. Beförderungen müssen mit einem finanziellen Gewinn verbunden sein.

Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert daher, die Förderrichtlinien dahingehend abzuändern, dass Bedienstete, welchen kein finanzieller Gewinn aus der Beförderung erwächst, als Anreiz mindestens eine „Förderstufe" zuerkannt wird.

Besoldungsreformen

Im Rahmen der Diskussion zur Pensionsreform, bei diversen Verhandlungen über Nebengebühren und aus vielen Beispielen in der Praxis konnten wir erkennen, dass einige unserer derzeitigen Besoldungssysteme zahlreiche Schwachpunkte aufweisen, wie z. B.:

¨    „eingefrorene“ Nebengebühren,

¨    die nicht gelöste Frage der Einreihung von FH-AbsolventInnen,
BakkalaureatsstudentInnen und AbsolventInnen von Universitätslehrgängen,

¨    die in der Praxis kaum vorkommende Durchlässigkeit,

¨    die Nichteinbeziehung der Allgemeinen Dienstzulage sowie von Nebengebühren in den Monatsbezug,

¨    der Konflikt Krankenstand - Beurteilung - Leistungszulage und nicht gelöste
Einreihungsdifferenzen einzelner Berufsgruppen.

 

Weiters werden Arbeitszeiten an Feiertagen mit einer niedrigen Feiertagsablöse oft unbefriedigend abgegolten. Dazu kommt ein zu geringes Senioritätsprinzip für jene, die sich schon mehrere Jahrzehnte im System befinden, im Gegensatz von zu viel Senioritätsprinzip für jene, die erst kurz bei der Stadt beschäftigt sind. Weiters ist das Treuegeld in Richtung Abfertigungsäquivalent und das Jubiläumsgeld den verlängerten Lebensarbeitszeiten anzupassen. Dies und im Detail noch viel mehr Ungereimtheiten schaffen Unzufriedenheit bei den Bediensteten.

Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert - dort wo notwendig - eine umfassende Besoldungsreform. Dies darf jedoch zu keinem Stillstand bei laufenden und anstehenden Verhandlungen führen und Fragen wie z. B. zu den „eingefrorenen Nebengebühren“ dürfen nicht tabuisiert werden. Weiters ist ein umfassender Entgeltbegriff zu definieren, welcher in den jeweiligen Dienstrechtsgesetzen festzuschreiben ist, damit alle Einkommensbestandteile - wie in der Privatwirtschaft üblich - bei der Ermittlung des Grundstundenlohnes, des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes, der Abfertigung, usw. berücksichtigt sind.

Betreuung und Pflege

600.000 Menschen sind in Österreich betreuungs- oder pflegebedürftig. Davon werden 80 Prozent in häuslicher Pflege betreut. Das Jahr 2006 zeigte unter dem Begriff „Pflegenotstand“ die zahlreichen Schwächen gerade im extramuralen Bereich auf und verdeutlichte die unterschiedlichen Definitionen zum Begriff „Pflege“. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten werden mit professioneller Pflege vermischt und führen zu einer verfälschten Darstellung in den Medien. Eine hochwertige, ganzheitliche Pflegebetreuung durch dementsprechende Fachkräfte hat ihren Preis und steht in keiner Relation zu den Tätigkeiten bisher illegaler Hilfskräfte aus der EU. Es wurde jedoch ganz klar ersichtlich: für eines der reichsten Länder der Welt ist es inakzeptabel, dass eine qualitative Betreuung und Pflege nicht leistbar ist.

Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert die österreichische Bundesregierung auf:

 

 

Chancengleichheit für Frauen

Unsere frauenpolitische Zielsetzung ist, für Frauen die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sie in unserer Gesellschaft gleiche Chancen zur Gestaltung ihres Lebens vorfinden.

 

Die traditionelle, geschlechtsspezifische Arbeitsaufteilung, die Frauen noch immer als Hauptverantwortliche für Familienarbeit, Betreuung von nahen Angehörigen bei Krankheit Behinderung und Altersschwäche sieht, hindert Frauen daran, ein ausreichendes Einkommen auf Grund eigener Erwerbstätigkeit  zu erlangen und treibt sie somit ein Leben lang in ökonomische Abhängigkeit.

 

Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert eine geschlechterbezogene Sichtweise in der Schaffung von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen bei der Erstellung von neuen  Arbeitszeitmodellen, bei der Auswahl an Qualifizierungsmaßnahmen durch Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung, beim Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen und behindertengerechten Pflege- und Tageszentren. Im Sinne von Gender-Mainstreaming können die notwendigen Verbesserungen aufgezeigt und umgesetzt werden.

 

Datenschutz - Regelungen über die Verwendung personenbezogener Bedienstetendaten

Seit Jahren fordern wir genaue Regelungen, wie mit personenbezogenen Bedienstetendaten umzugehen ist. Durch die Möglichkeiten moderner Kommunikations- und Datenverarbeitungs- Systeme und der damit zunehmenden elektronischen Überwachung von ArbeitnehmerInnen nimmt auch die Gefahr der  Verletzung der Menschenwürde bzw. des Persönlichkeitsrechtes zu.

Speziell im Bereich der so genannten „Neuen Technologien“ wie z. B. Internet, e-mail, Telefonie aber auch bei der Videoüberwachung ist es notwendig, unsere Bediensteten - dort wo notwendig - zu schützen und genaue Regelungen bei Missbrauchsverdacht bzw. bei Auswertungen von personenbezogenen Daten zu definieren.

In einigen Bereichen kam es zu vernünftigen Annäherungen bzw. Vereinbarungen zwischen Personalvertretung und Dienstgeberin. Allerdings müssen wir immer wieder feststellen, dass oft ohne Dialog mit den Beschäftigten oder der Personalvertretung die angewendete Software erweitert wird bzw. Vereinbarungen umgangen bzw. gebrochen werden.

Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert die Verantwortlichen auf, bestehende Vereinbarungen - wie auch das Datenschutzgesetz (DSG) 2000 - einzuhalten und überall dort - wo es solche noch nicht gibt - mit den zuständigen Personalvertretungen in einen Dialog zu treten, um zu einem Abschluss zu kommen.

Dienstleistungsrichtlinie

Durch das Aufbrechen des Bolkestein-Ansatzes und die grundlegende Entschärfung der Dienstleistungs-Richtlinie mussten die fundamentalen Verfechter der Marktöffnung einen empfindlichen Rückschlag hinnehmen.

 

Die GdG kritisiert weiterhin die Dienstleistungs-Richtlinie, da nicht alle Problemfelder restlos gelöst werden konnten und bedauert die nicht vollständige Herausnahme aller „Dienstleistungen von allgemeinem (wirtschaftlichem) Interesse“ aus ihrem Anwendungsbereich, stellt jedoch fest, dass das Endergebnis vor allem in einer Hinsicht als Erfolg der europäischen Gewerkschaften gewertet werden kann: Ohne die massiven Proteste der europäischen ArbeitnehmerInnenvertretung, die massive Thematisierung der Gefahr der Aushöhlung von sozialrechtlichen und arbeitsrechtlichen Standards (Lohn- und Sozialdumping) auf nationaler und europäischer Ebene sowie das intensive Lobbying des EGB, der europäischen Branchenverbände und nationalen Gewerkschaften bei Abgeordneten zum Europäischen Parlament, wäre das vorliegende Ergebnis nie möglich gewesen.

 

Jetzt geht es einerseits darum die Spielräume bei der Umsetzung der Dienstleistungs-Richtlinie in nationales Recht optimal im Sinne der ArbeitnehmerInnen zu nutzen und andererseits Maßnahmen auf EU-Ebene einzufordern.

 

Auf EU-Ebene besteht bei der Entsende-Richtlinie Handlungsbedarf. Einerseits müssen bestehende Lücken dieser Richtlinie geschlossen werden, andererseits muss die EU-Kommission endlich dafür Sorge tragen, dass die Entsende-Richtlinie auch in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wird.

 

Weiters muss im Verwaltungs- und Vollstreckungsbereich die Grundlage geschaffen werden, dass die Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten auch tatsächlich und effektiv ausgeschöpft werden können.

 

Disziplinarverfahren - Rechtliche Verpflichtung das Verfahren der ersten Instanz
in einer Frist von sechs Monaten abzuwickeln

Einer der Hauptgründe das Disziplinarrecht abzuändern war der Wunsch, Verfahren rascher abwickeln zu können. In der Praxis wird diesem Wunsch kaum Rechnung getragen. Häufig dauert es neun, zehn oder auch mehr Monate bis eine Verhandlung abgehalten wird. Die Dienstgeberinnen leisten sich dabei den Luxus, Bedienstete monatelang, bei gekürzten Bezügen, suspendiert zu Hause zu lassen und verzichtet auf die Dienstleistung der Betroffenen. Für die Beschuldigten wird das Warten zur Geduldsfrage und für die in der Abteilung tätigen Bediensteten nimmt die Mehrbelastung ein immer größeres Ausmaß an.

Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert daher eine Reform des Disziplinarrechts, mit dem Ziel, dass Verfahren der ersten Instanz innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein müssen.

Einbeziehung der Pendlerpauschale in die „Negativsteuerberechnung“

Aufgrund der für das Jahr 2007 veranschlagten exorbitanten Erhöhungen im Bereich des öffentlichen, privaten und ruhenden Verkehrs (ÖBB, kommunale Verkehrsbetriebe, Mautgebühren, Treibstoffpreise, Parkraumbewirtschaftung, etc.) bringt eine alleinige Erhöhung der Pendlerpauschale keine angemessene finanzielle Entlastung. ArbeitnehmerInnen die weniger als € 1.127,-- Brutto verdienen (z. B. Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte, u.d.m.) unterliegen wohl nicht der Lohnsteuerpflicht, zahlen aber durch die Mehrkosten kräftiger denn je ins öffentliche Budget.

 

Daher fordert der 16. Gewerkschaftstag der GdG für ArbeitnehmerInnen die Einbeziehung der großen und kleinen Pendlerpauschale in die „Negativsteuerberechnung“.

Entgeltfortzahlung

Bei einem Dienstunfall wird unabhängig von Dienstjahren und Alter derzeit die Entgeltfortzahlung für insgesamt 26 Wochen gewährt.

Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert daher, dass für MitarbeiterInnen im Krankheitsfall ab einer Gesamtdienstzeit von zumindest zehn Jahren eine generelle Entgeltfortzahlung von 26 Wochen gilt.

Europäische Union - unser Europa der Zukunft

Die GdG bekennt sich zu einem Europa der Zukunft, in dem die Sozialunion Realität wird. Wir sind der Überzeugung, dass die Menschen in Europa das große Projekt einer Europäischen Union nicht grundsätzlich ablehnen - aber sie sind nicht länger bereit, eine unausgewogene Politik zu Lasten der arbeitenden Menschen widerspruchslos zu akzeptieren. Dieser Protest hat sich in den letzten Jahren zunehmend Ventile gesucht und diese auch gefunden. Die gescheiterten Referenden über einen Europäischen Verfassungsvertrag in Frankreich und den Niederlanden sowie die massiven Proteste gegen eine Dienstleistungsrichtlinie in ihrer ursprünglichen Form haben dies anschaulich bewiesen. Eine Union, die in der Wahrnehmung ihrer BürgerInnen in erster Linie für Deregulierung, schrankenlosen Vorrang von Binnenmarkt und Wettbewerbsfreiheit sowie die Vernachlässigung sozialer Interessen steht, kann weder die Menschen gewinnen noch ein nachhaltig erfolgreicher Wirtschafts- und Lebensraum sein.

Dem stellen wir die realistische Vision einer EU entgegen, in der die Sozialunion keine leere Phrase bleibt, sondern soziale Belange im Zentrum der Politik stehen. Eine EU, in der die wirtschaftliche Integration rasant fortschreitet, muss den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft durch eine solidarisch ausgerichtete Politik aktiv sichern, sonst wird Unionshandeln von den Menschen zu Recht ausschließlich als Angriff auf ihre persönlichen Lebensgrundlagen wahrgenommen. Dagegen setzt sich die GdG für die Sicherung und den Ausbau eines Europäischen Sozialmodells ein. Das heißt insbesondere:

¨    Eine wirksame EU-Beschäftigungsstrategie als zentraler Bestandteil der EU-Politik und deren konsequente nationale Durchsetzung.

¨    Ein starker sozialer Pfeiler durch verbindliche europäische Mindeststandards auf möglichst hohem Niveau.

¨    Wirksame Vorschriften zum Schutz abhängig Beschäftigter statt Förderung prekärer Arbeitsverhältnisse durch ungehemmte Flexibilität am Arbeitsmarkt.

¨    Absicherung der Lebensrisiken und ein gesicherter, allgemeiner Zugang zu qualitativ hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen.

¨    Ein Europa der Chancengleichheit, in dem Bildung und emanzipative Antidiskriminierungspolitik wichtige Kernelemente darstellen.

¨    Eine makroökonomische Politik für Wachstum und Beschäftigung.

 

Familienhospizkarenz - finanzielle Absicherung

Derzeit ist die Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz ein Minderheitenprogramm, da eine finanzielle Absicherung für die Betroffenen fehlt. Diese ohnehin schon schwer belastende Situation darf keine Frage der Leistbarkeit sein.

Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert daher, das jeweilige Gesetz dahingehend abzuändern, dass Bedienstete die eine Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen auch finanziell abgesichert sind.

Fürsorgepflicht der Dienstgeberin gegenüber Menschen mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung

Durch Beruf und Arbeit definiert der Mensch sich selbst und seine Position in der Gesellschaft, daher haben die berufliche Integration und der gesicherte Verbleib von Menschen mit Behinderung bzw. chronischen Erkrankungen in der Arbeitswelt besondere Bedeutung.

Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert die weitere Einhaltung und Erfüllung der Behinderten-einstellungsquote sowie eine Weiterentwicklung der Sonderaktionen in Städten, Ländern und Gemeinden Österreichs.

Weiters ist Bediensteten mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung der berufliche Aufstieg gleichberechtigt zu ermöglichen - da dieser Bedienstetengruppe oft der Zugang zu einem systemisierten Dienstposten einerseits, als auch der berufliche Aufstieg andererseits verwehrt ist.

Daher fordert der 16. Gewerkschaftstag der GdG auch mehr Durchlässigkeit sowie eine Änderung der Rahmenbedingungen, um Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit zu gewährleisten. Auch ist sicherzustellen, dass Bediensteten - im Falle von gesundheitlichen Einschränkungen, welche sie während des Erwerbslebens erleiden - das Verbleiben in der Arbeitswelt ermöglicht wird (z. B. durch Berücksichtigung von gesundheitlichen Einschränkungen bei der Personalbedarfsberechnung, usw.).

GdG - Geschäftsordnung

Eine vom GdG-Zentralvorstand einzusetzende Arbeitsgruppe soll sich auf Grund der beim letzten ÖGB-Bundeskongress beschlossenen Statuten mit der Neutextierung der GdG-Statuten auseinandersetzen und bis spätestens zum 17. Gewerkschaftstag der GdG einen Vorschlag erarbeiten. Dieser soll auch bindend von allen GdG-Landesgruppen vor deren turnusgemäß stattfindenden Landeskonferenzen umgesetzt werden.

 

Inhaltlich soll u. a. die zukünftige Zusammensetzung der GdG-Gremien in Hinblick auf Frauenförderung überarbeitet werden. Ebenso sind Schritte zur weiteren Demokratisierung in allen Bereichen innerhalb der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten (z. B. Wahlen in allen Bundesländern, verstärkte Kontrollrechte, Adaptierung der diversen Wahlordnungen der Bundesländer ...) zu setzen.

Gesundheitsförderung und Prävention ab dem ersten Arbeitstag

Die steigende Lebenserwartung ist die vielleicht größte Errungenschaft unserer Gesellschaft. Die Behandlung der so genannten Volkskrankheiten stellt uns jedoch vor wachsende Herausforderungen. Deutschen Studien zufolge sind 29 Prozent aller Krankenstandsfälle auf arbeitsbedingte körperliche Belastungen und 31 Prozent auf arbeitsbedingte psychische Belastungen zurückzuführen. Dem Institut für Höhere Studien folgend besteht für Österreich ein jährliches Einsparungspotenzial von bis zu 3,6 Milliarden Euro.

Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert daher die Schaffung eines umfassenden Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetzes das u. a.

¨    den gleichen Zugang aller Menschen zum Gesundheitssystem garantiert,

¨    die Kompetenzen der Sozialversicherungen zur Erarbeitung von nationalen Gesundheitszielen nützt,

¨    das der AUVA auch einen gesetzlichen Präventions- und Forschungsauftrag für arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und für Freizeitunfälle gibt,

¨    das 4-Säulen-Prinzip (Prävention, Heilbehandlung, Rehabilitation und Rentensystem) der AUVA stärkt,

¨    das eine umfassende Qualitätssicherung aller Maßnahmen der Gesundheitspolitik garantiert,

¨    dass einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen Vorrang gibt gegenüber reinen Verhaltensmaßnahmen, etc.

 

Höherwertige Dienstposten -
Nachbesetzung während der Schutzfrist, eines Beschäftigungsverbots
bzw. während der Eltern-Karenz ohne Bekanntmachung bzw. Ausschreibung

Da eine rasche und unbürokratische Nachbesetzung während der oben genannten Fälle notwendig ist, fordert der 16. Gewerkschaftstag der GdG von einem Bekanntmachungs- bzw. Ausschreibungs-verfahren Abstand zu nehmen. Jene KollegInnen, welche den Vertretungsposten besetzen, sollten ab Beginn der Vertretung (siehe Ausgleichszulagenregelung für alle Bedienstetenkategorien) die entsprechende Ausgleichszulage erhalten. Zeiten, die von diesen KollegInnen auf einem höherwertigen Dienstposten verbracht werden, sind auf spätere mögliche Ausgleichszulagen bzw. Beförderungen anzurechnen.

Höherwertige Dienstposten - Teilzeit

Derzeit sind jene Bediensteten, die sich in einer Ausgleichszulage befinden und beim Wiedereinstieg nach einer Eltern-Karenz in einer Teilzeitbeschäftigung arbeiten wollen, von der Zustimmung der Dienstgeberin abhängig. Immer wieder klagen vor allem Frauen über diese Ungerechtigkeit.

Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert das Recht auf Teilzeit nach einer Eltern-Karenz - auch bei Besetzung von höherwertigen Dienstposten. Das Rückkehrrecht auf einen gleichwertigen Dienstposten darf nicht im Widerspruch zu einer Reduzierung der Arbeitszeit stehen.

Internationales

Die gegenwärtige Weltwirtschaftsordnung ist durch eine unvorstellbare und immer weiter zunehmende Kluft des Lebensstandards zwischen Arm und Reich gekennzeichnet. Sowohl zwischen den sog. Industrieländern und den sog. Entwicklungsländern als auch innerhalb dieser Ländergruppen haben sich die Unterschiede im Wohlstandsniveau weiter verschärft. Auf die ärmsten 40 Prozent der Weltbevölkerung - rund 2,5 Milliarden Menschen - entfallen laut UNDP nur fünf Prozent des globalen Einkommens. Hingegen gehen 54 Prozent des globalen Einkommens an die reichsten 10 Prozent der Weltbevölkerung. Diese erschreckende Situation ist jedoch nicht naturgegeben, sondern Resultat politischer und ökonomischer Fehlentwicklungen, insbesondere der sozial nicht entsprechend abgesicherten Wirtschaftsliberalisierung, die in den letzten Jahrzehnten zu einem globalen Sozialabbau geführt hat.

 

Damit ist eine tief greifende Reform des internationalen Finanz- und Handelsregimes gefordert:

o        ein kooperatives Management des internationalen Währungssystems durch Maßnahmen zur Erhöhung der Finanzmarktstabilität sowie zur Eindämmung der kurzfristigen Finanz- und Devisenspekulation, insbesondere durch die Einführung einer „Tobinsteuer“,

o        die Demokratisierung des herrschenden Welthandelsregimes sowie der Internationalen Finanzinstitutionen und der WTO,

o        Folgenabschätzung der weltweiten Dienstleistungsliberalisierung auf Entwicklung, Beschäftigung, öffentliche Dienstleistungen, Umwelt und Chancengleichheit im Vorfeld zu multilateralen Verhandlungen als Grundlage für Regierungsentscheidungen, Notwendigkeitstests und ähnlicher Rechtsinstrumente, die Sozialstandards danach bewerten, ob sie handels- und wettbewerbs-verzerrend sind, sind abzuschaffen. Es muss vielmehr auch die Möglichkeit zur Rücknahme von GATS-Liberalisierungen zum Schutze von sozialen, Umwelt- und Entwicklungszielen gegeben sein.

o        Ratifizierung der bestehenden ILO-Konventionen durch bisher säumige Staaten sowie Stärkung der Kapazitäten der ILO zur verbindlichen Normensetzung,

o        Etablierung verbindlicher internationaler Mindeststandards für Unternehmensverhalten statt unverbindlicher Lippenbekenntnisse zur sozialen Verantwortung von Unternehmen. Als Grundlage für solche Regelungen können die OECD-Leitsätze für Unternehmen oder die in Johannesburg von Gewerkschaften und NGO’s vorgelegte internationale Rahmenkonvention zur Unternehmensverantwortung herangezogen werden.

o        Gewährung von Export- und Investitionsförderungen nur noch, wenn sich die Antrag stellenden multinationalen Unternehmen zur Einhaltung der OECD-Guidelines verpflichten.

Kinderzulage

Die Kinderzulage wurde seit Jahren nicht mehr erhöht und beträgt derzeit monatlich € 14,53.

Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert eine Erhöhung der Kinderzulage auf mindestens € 20,-- pro Monat und diese mit den Gehaltserhöhungen jährlich zu valorisieren.

Lehrausbildung - Ausbildung in „neuen Lehrberufen“

Der 16. Gewerkschaftstag der GdG nimmt jene Kommunen in die Verantwortung, die bis zum heutigen Tag noch immer keine Lehrlinge aufnehmen und ausbilden. Man muss hiebei auch den Nutzen für die Städte, Länder und Gemeinden sehen, die unter anderem auch zur Entlastung des regionalen Lehrstellenmarkts beitragen und zusätzlich junge, motivierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Zukunft ausbilden könnten. Lehrausbildung darf keine Last sein, sondern muss von unseren Dienstgeberinnen, gefördert und unterstützt werden.

 

Weiters fordern wir, dass die angebotenen Berufe in jenen Bereichen, in welchen eine Ausbildung absolviert werden kann, regelmäßig zu evaluieren und durch „neue Lehrberufe" zu ergänzen sind. Dadurch sollte es auch möglich sein, die Zahl der angebotenen Ausbildungsplätze zu erhöhen.

Liberalisierung - Ausgliederung - Privatisierung

Die derzeitigen Liberalisierungstendenzen in der Europäischen Union, die von den jeweiligen Regierungen der Mitgliedsländer heftig unterstützt werden, widersprechen den Erwartungen der Bevölkerung. Während die Bevölkerung „mehr" und „bessere" Stadt, mehr und bessere Kinderbetreuungseinrichtungen, mehr und bessere Bildungseinrichtungen, mehr und bessere Gesundheitseinrichtungen, mehr Park&Ride-Anlagen, kürzere Intervalle bei den städtischen Verkehrsunternehmungen, Absicherung der Wasserversorgung usw. verlangt, fordert die EU und einige Mitglieder der österreichischen Bundesregierung Liberalisierungs- und Privatisierungsschritte von den Kommunen. Der Fortschrittsglaube dieser konservativen Kräfte reduziert sich in der Erwartungshaltung, dass die Demontage der Verwaltung, die Reduzierung von Tätigkeitsfeldern der Städte, Länder und Gemeinden an sich schon ein Fortschritt wäre, ohne einen Gedanken daran zu verschwenden, was denn eigentlich die Kernaufgaben einer Kommune sein sollten.

Wenn der Eindruck erweckt wird, dass es für Kommunen Geschenke gibt, dann sollten wir nicht vergessen, dass Private nicht aus karitativen Gründen in einen Geschäftsbereich einsteigen, sondern dass damit oft langfristige Zahlungsverpflichtungen einhergehen. Damit verbunden werden die Arbeitsbedingungen für die Betroffenen verschlechtert und qualifizierte Arbeitsplätze gehen verloren.

Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert die Ablehnung von Liberalisierung, Ausgliederung und Privatisierung von kommunalen Einrichtungen oder Private-Public-Partnership-Modelle. Auch die in Zeiten der Liberalisierung von unseren Dienstgeberinnen vermehrt abgeschlossenen atypischen Arbeitsverträge sind abzulehnen.

Der 16. Gewerkschaftstag der GdG wird diese neoliberale Irrlehre bekämpfen und bringt dies überall deutlich zum Ausdruck. Im Gegensatz zum oben genannten neoliberalen Modell fordern wir die politisch Verantwortlichen auf, verstärkt auf Insourcing statt Outsourcing von Leistungen zu setzen, da die Bediensteten der Städte, Länder und Gemeinden im Vergleich zu privaten Anbietern Leistungen mit höherer oder zumindest gleichwertiger Qualität erbringen.

Mitgliederwerbung - Mitgliederbetreuung

So wie die gesamte Gewerkschaftsbewegung in ganz Europa hat auch die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten verstärkt mit der Werbung von neuen und der Betreuung von Mitgliedern zu kämpfen. Nach einer sehr guten Phase der Mitgliederentwicklung noch zu Beginn des Jahres 2000, mussten wir in den letzten Jahren einen deutlichen Rückgang in unserer Mitgliederstatistik feststellen.

 

Die internationalen Entwicklungen und Rahmenbedingungen, ausgelöst  durch Globalisierung, Personaleinsparungs- und Kostensenkungsprogramme und damit verbundenen Ausgliederungs- bzw. Privatisierungsmaßnahmen von öffentlichen Dienstleistungen machen nicht Halt vor den österreichischen Grenzen. Das spürt -  wie alle Gewerkschaften - auch unsere Organisation.

 

Der Verlust von Mitgliedern in der Landesgruppe Niederösterreich der GdG durch die Ausgliederung nahezu aller Krankenanstalten der Gemeinden in Niederösterreich in eine eigene Krankenanstalten-gesellschaft ist ein konkretes Beispiel dafür.

 

Dazu kamen die Entwicklungen im ÖGB, beginnend im Oktober des Jahres 2005 durch das Bekanntwerden der BAWAG/Refco-Affaire und die Auswirkungen der gesamten Causa BAWAG im Jahr 2006. Natürlich hinterlassen derartige Ereignisse auch bei einer gut organisierten Gewerkschaft wie der GdG sehr tiefe und schmerzvolle Wunden in der Mitgliederstatistik.

 

Die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten hat noch immer einen sehr hohen Organisationsgrad und ein dichtes Betreuungsnetz. Dennoch wollen wir uns in den kommenden vier Jahren verstärkt um die Mitgliederbetreuung, vor allem aber um die Werbung von neuen und Rückgewinnung von ehemaligen Mitgliedern bemühen. Dazu wurden bereits einige viel versprechende Initiativen in den Bundesländern gestartet.

 

Für die weitere erfolgreiche Arbeit muss vor allem gewährleistet sein, dass wir nicht nur im unmittelbaren kommunalen Bereich, sondern auch in allen Bereichen, die ausgegliedert bzw. privatisiert wurden oder werden sollen, die direkte Vertretungs- und Betreuungskompetenz als Gewerkschaft der Gemeindebediensteten haben. Nur so ist sichergestellt, dass die österreichische Gewerkschaftsbewegung nicht wegen interner Organisationsänderungen oder einem Wechsel in der Betreuung Mitglieder verliert. 

 

Damit bei der Mitgliedergewinnung eine möglichst koordinierte Vorgangsweise, eine bestmögliche Ausnutzung von finanziellen und personellen Ressourcen und auch eine Erfolgskontrolle garantiert ist, soll eine eigene bundesweite „Arbeitsgruppe Mitgliederwerbung“ eingesetzt werden, die dem Zentralvorstand über gemeinsame Aktionen laufend zu berichten hat.

 

Mobbingberatungsstelle - Schaffung eines Bundesgesetzes

Die tief greifenden organisatorischen und betrieblichen Veränderungsprozesse in den österreichischen Ländern, Städten und Gemeinden sowie deren Betrieben führen auch verstärkt zu arbeitsbedingten Belastungen - vor allem auch im psychologischen Bereich. In diesem Zusammenhang ist es auch notwendig, die „Unternehmenskulturen“ nachhaltig zu verändern. „Fair-Play“ am Arbeitsplatz muss zu einem erklärten Ziel der Dienstgeberin werden.

Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert daher die Einrichtung unabhängiger Mobbingberatungsstellen seitens der jeweiligen Dienstgeberin, die Gewährleistungen von arbeitspsychologischer Betreuung und den Abschluss von Mobbingvereinbarungen und die Schaffung eines Bundesgesetzes um ein partnerschaftliches „Fair-Play“ am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Nachbesetzung von Dienstposten
während der Schutzfrist bzw. einem Beschäftigungsverbot

Derzeit erfolgt eine Nachbesetzung während der Schutzfrist bzw. einem Beschäftigungsverbot nur in wenigen Bereichen. Die Arbeit wird oft von KollegInnen ohne finanzielle Abgeltung erbracht und ist meistens mit einer Leistungseinschränkung verbunden. Eine effektive, oft befristete Nachbesetzung erfolgt erst mit Beginn der Eltern-Karenz.

Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert eine sofortige Nachbesetzung für alle Bereiche im Falle einer Schutzfrist bzw. eines Beschäftigungsverbots.

Personalvertretungsgesetze

Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert, dass die jeweiligen Personalvertretungsgesetze ständig zu evaluieren und neuen Gegebenheiten anzupassen sind. Auftretende Probleme im praktischen Umgang sind zu berücksichtigen.

Weiters sind Mitwirkungsrechte der Personalvertretungen bei atypischen und prekären Beschäftigungsverhältnissen zu verankern und zu stärken.

Pflegefreistellung - gemeinsamer Haushalt/Nahe Angehörige

Durch das Gesetz ist die gemeinsame Obsorge eines Kindes nach einer Scheidung geregelt. Dies steht im Widerspruch zur Regelung bei der Pflegefreistellung. Hier wird immer noch der gemeinsame Haushalt mit dem Kind angeführt.

Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert, diesen gesetzlichen Missstand zu bereinigen und den Begriff „Pflegefreistellung“ vom Begriff „gemeinsamer Haushalt" zu entkoppeln sowie eine Ausweitung der Pflegefreistellung auf zu betreuende „nahe Angehörige“, auch wenn diese nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, vorzunehmen.

Pflegefreistellung - Eltern/Begleitperson bei stationärem Aufenthalt

Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert für Bedienstete, welche ihr bzw. ein Kind eines nahen Angehörigen im Rahmen eines stationären Aufenthaltes (meist zur psychischen Unterstützung) begleiten, die Ausweitung der Pflegefreistellung um die Tage des stationären Aufenthaltes.

Rassismus - AusländerInnen- und Fremdenfeindlichkeit

1504 rassistische Vorkommnisse in Österreich - so viele wie noch nie zuvor - sind im Jahresbericht 2006 der Anti-Rassismus-Initiative „ZARA“ aufgelistet. Der größte Teil dieser Fälle spielt sich im öffentlichen Bereich ab - Rassismus und Diskriminierungen gehören somit leider zum Alltag vieler Menschen weil sie entweder eine andere Hautfarbe haben oder sich zu einer anderen Religion bekennen oder aber auch weil sie einer anderen Nationalität angehören. Selbst vor in Österreich geborenen „AusländerInnen“ wird nicht Halt gemacht.

Die Praktik, auf komplizierte Fragen einfachste Antworten zu geben, ist keine neue. Die Politik, die dabei auf dem Rücken der Schwächsten gemacht wird, hat in diversen Wahlkämpfen der letzten Jahre ihren traurigen Höhepunkt erreicht. Hier wurde mit der Angst und der Unzufriedenheit aber auch Vorurteile der Bevölkerung eine Hetze auf ausländische MitbürgerInnen betrieben, wie sie heutzutage unvorstellbar sein sollte. Die Salonfähigmachung einer rechtspopulistischen Unternehmerpartei, die von der ehemaligen Bundesregierung für alle ArbeitnehmerInnen gemachten harten Sparmaßnahmen, aber auch die ständigen Diskussionen über Missbrauch im Bereich des Sozialwesens führten dazu, diese Taktik wieder einzuführen bzw. daran festzuhalten und von Erfolg zu krönen.

 

Gängige Vorurteile besagen, dass sich ausländische MitbürgerInnen in Österreich nicht anpassen wollen. Die Realität zeigt jedoch, dass es vielfach für so genannte „Randgruppen“ gar nicht die Möglichkeit gibt, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren.

 

Berührungsängste und Sprachprobleme machen den Kontakt zu ÖsterreicherInnen in der Schule, am Arbeitsplatz und in der Freizeit mehr als schwer und führen teilweise zu Missverständnissen bzw. daraus entstehenden Problemen.

 

Integration bedeutet auch Vorurteile gegenüber ImmigrantInnen abzubauen und jedem Menschen die gleiche gesellschaftliche Chance zuteil werden zu lassen.

 

Wir, die Sozialdemokratische GewerkschafterInnen in der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten werden jedenfalls nicht aufhören, Rassismus, AusländerInnen- und Fremdenfeindlichkeit mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen und für die Rechte unserer ausländischen MitbürgerInnen einzutreten, denn im Mittelpunkt unseres Wirkens stehen die Menschen, egal welcher Herkunft, Hautfarbe und Religionsgemeinschaft - wehret den Anfängen!

 

Rechtsschutzregulativ

Bedienstete sind in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit immer mehr Anschuldigungen ausgesetzt, die eine Reihe von Verfahren zur Folge haben können. Dabei kann es sich um ein Strafverfahren, Arbeitsgerichtsverfahren, aber auch vermehrt um Sozialgerichtsverfahren und Dienstrechtsverfahren bis hinauf zum Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof handeln. Zur Abwehr von Anschuldigungen aber auch zur Durchsetzung ihrer Rechte bedarf es einer Vertretung der Bediensteten.

 

Das Rechtsschutzregulativ des ÖGB regelt die Bestimmungen, nach welchen Kriterien den Mitgliedern unentgeltlich Rechtsschutz in den diversen Angelegenheiten gewährt wird.

 

Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert, die Bestimmungen des Rechtsschutzregulativs des ÖGB entsprechend neu zu überarbeiten und den Anforderungen anzupassen.

 

Schwerabeitsverordnung

Für den Begriff „Schwerarbeit“ existiert in der Arbeitswissenschaft keine allgemein gültige bzw. einheitliche Definition - daher wird im gegebenen Zusammenhang grundsätzlich an die Regelungen des Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG) angeknüpft - so werden zur Zeit z. B. psychische Belastungen fast zur Gänze nicht bewertet bzw. außer Acht gelassen - SchwerarbeiterInnen müssen ohne Abschläge vorzeitig in Pension bzw. in den Ruhestand gehen können. Weiters soll Schwerarbeit bei der Berechnung von Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspension berücksichtigt werden.

Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert daher, dass bei der Bewertung von Schwerarbeitszeiten eine wissenschaftlich eindeutig begründete Grundlage von besonders belastenden Arbeitsbedingungen geschaffen werden muss - ein Äquivalent bzw. eine Ergänzung zur „Kalorien- und Jouletabelle“ - welche derzeit als Grundlage dient - scheint notwendig. Weiters sind für die Bemessung der Beitragszeiten sämtliche, während eines Erwerbslebens erworbene Schwerarbeitszeiten zu berücksichtigen.

Steuerreform

Lohnsteuer senken – ohne neue Belastungspakete!

 

Die ArbeitnehmerInnen sind die Hauptbetroffenen der Belastungspakete der letzten Jahre. Die Konjunktur wurde aber mit den Belastungspaketen zusätzlich geschwächt und der Anstieg der Arbeitslosigkeit forciert statt gebremst. Zur Stabilisierung des Wirtschaftsaufschwungs ist daher eine Stärkung der Kaufkraft notwendig - durch eine Lohnsteuersenkung statt Senkungen von Lohnneben-kosten oder Gewinnsteuern. Es ist für die ArbeitnehmerInnen mehr Steuergerechtigkeit notwendig, denn Österreich ist eine Steueroase für große Vermögen und Spekulationsgewinne.

 

Kapital und Vermögen werden in Österreich im internationalen Vergleich sehr niedrig besteuert. Auch gibt es genügend Löcher im österreichischen Steuersystem, wodurch bestimmte Einkommen nicht oder nur gering steuerlich erfasst werden. Österreich ist mittlerweile das einzige westliche Industrieland, das die Vermögenssteuer, die Börsenumsatzsteuer und jetzt auch die Erbschaftssteuer ausgelaufen ist.

 

Dazu kommt jetzt die drohende Aufhebung der Schenkungssteuer, die sich nahtlos in die Reihe der Steuergeschenke an die Unternehmen und bestsituierten Gruppen unseres Landes in den letzten Jahren einreiht. Diese Vorgänge - sowie die massive Senkung der Körperschaftsteuer, die Gruppenbesteuerung oder der halbe Steuersatz bei den nicht entnommenen Gewinnen hat dazu geführt, dass die Staatsfinanzierung - auch die Transfers an die Unternehmen - in immer größerem Ausmaß von der Lohnsteuer, lohnabhängigen Abgaben und der Umsatzsteuer getragen werden.

 

Aus wirtschaftspolitischer Sicht muss daher ebenso wie aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit eine Reform der Steuer- und Abgabenstruktur durchgeführt werden, wobei Arbeit und damit die ArbeitnehmerInnen unseres Landes steuerlich entlastet werden und wobei künftig auch die gut- und bestsituierten Gruppen unseres Landes einen fairen Beitrag aus ihrem Vermögen leisten.

 

Weiters fordert der 16. Gewerkschaftstag der GdG eine Verdoppelung der Negativsteuer und eine markante Anhebung der Pendlerpauschale.

 

Die Diskussion über die Einführung der so genannten „Wertschöpfungsabgabe“ ist ebenfalls zu forcieren.

 

Unterstellung unter die Dienstordnung („Pragmatisierung“)

Derzeit ist die Pragmatisierungsquote rückläufig. Berufsgruppen werden unterschiedlich in der Frage der Pragmatisierung - wo es diese noch gibt - behandelt. Es darf nicht sein, dass unsere Dienstgeberinnen unter Berücksichtigung aller Folgekosten eine eventuelle Unterstellung unter die Dienstordnung befürworten oder ablehnen, obwohl niemand in der Lage ist, ernsthafte Berechnungen für die Jahre 2035 und später durchzuführen. Weiters sind MitarbeiterInnen in den ausgegliederten Bereichen so zu behandeln, als ob die Ausgliederung nie stattgefunden hat.

Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert Verhandlungen über die weitere Vorgangsweise zu Fragen der Pragmatisierung.

Vaterschutzmonat

Um eine bessere Vereinbarkeit für Familie und Beruf zu schaffen, ist uns die Umsetzung des Vaterschutzmonats von großer Bedeutung. Damit soll eine bessere Einbindung der Väter in die Kindererziehungspflicht gewährleistet werden.

Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert eine rasche Umsetzung des Vaterschutzmonats unter Fortzahlung des Bezuges.

Vordienstzeiten - Anrechnung

Die derzeit gültige Vordienstzeitenanrechnung wird von uns aufgrund der bisherigen Erfahrungen abgelehnt. Für qualifizierte MitarbeiterInnen mit Berufserfahrung, insbesondere im Gesundheits-bereich, ist es völlig unattraktiv in den Dienst der Gemeinden zu treten. Die Städte berauben sich daher oft selbst der Möglichkeit, viele interessierte und qualifizierte KollegInnen einzustellen.

Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert daher, unterschiedliche Anrechnungssysteme bei der Anerkennung von Dienstverhältnissen in der Privatwirtschaft und bei einer Körperschaft öffentlichen Rechtes, gleichzustellen.

Für Kollektivvertragsbeschäftigte der Städte, Länder und Gemeinden ist eine gleich lautende Regelung zu treffen.

Zulagenregelung für Lehrlinge

Auf Grund der Tatsache, dass Lehrlinge ein qualitativ hochwertiges und fundiertes Fachwissen im Zuge ihrer Ausbildung erlangen sollen und somit wichtige MitarbeiterInnen der Dienststelle sind, ist es unverständlich, warum hier eine Ungleichbehandlung besteht. In einer schnelllebigen hochmodernen technologisierten Zeit, in der die Automationsunterstützung nicht mehr wegzudenken ist, gebührt allen Lehrlingen – nach Lehrjahren gestaffelt - ein prozentueller Anteil einer Zulage (siehe Beispiel Wien – Zulagenregelung für Lehrlinge in Verbindung mit der Allgemeinen Dienstzulage).