
Arbeitsprogramm 2007 - 2011
Gewerkschaftsarbeit - und die daraus resultierenden Forderungen - ist eine lebendige Materie. Diese Auflistung von Forderungen an den 16. Gewerkschaftstag der Gewerkschaft der Gemeinde-bediensteten ist eine Momentaufnahme und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Dieser Initiativantrag enthält auch so genannte „Altforderungen“, zu welchen es seitens der Dienstgeberinnen teilweise Zusagen gibt, die Umsetzung jedoch bis zum heutigen Tag nicht erfolgte. Weiters wurden neue Forderungen aus der täglichen politischen Arbeit entwickelt und formuliert.
Die Reihung der Forderungen ist alphabetisch und entspricht nicht unserer Prioritätenliste.
Abgeltung von Mehrdienstleistungen - Einbeziehung der Bediensteten
Derzeit haben die Bediensteten mehrheitlich keine Mitwirkungsmöglichkeit bei der Abgeltung von Mehrdienstleistungen - die alleinige Entscheidung liegt meist bei der jeweiligen Dienstgeberin. Dieser, für die Bediensteten unbefriedigende Zustand, sollte dahingehend geändert werden, dass die Art der Abgeltung einvernehmlich zwischen den Betroffenen entschieden wird.
Alternsgerechte Arbeitsplätze - Maßnahmen für ältere Bedienstete
Die
in den letzten Jahren steigende Lebenserwartung, die mit einer Abnahme der
Geburtenrate kombiniert ist, führt zu einer signifikanten Veränderung der
altersspezifischen Zusammensetzung unserer Gesellschaft. In den nächsten Jahren
werden die über 45-Jährigen die größte Gruppe unter den Beschäftigten bilden.
Dazu kommen die Pensionsreformen der letzten Jahre, die ab dem Jahr 2014 im
Regelfall praktisch keine Möglichkeit mehr geben, vor dem gesetzlichen
Pensionsantrittsalter in Pension zu gehen.
Allein das
Pensionsantrittsalter zu erhöhen - ohne begleitende Maßnahmen am Arbeitsmarkt,
auf betrieblicher und individueller Ebene zu setzen - wird wohl kaum zu den
gewünschten Effekten führen. Gleichzeitig gibt es in vielen Bereichen und
Branchen ArbeitnehmerInnen, die aufgrund der belastenden Arbeitsbedingungen
lange vor dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter arbeitsunfähig werden.
Wenn nun Menschen länger in
Beschäftigung gehalten werden sollen, dann muss dies entsprechend vorbereitet
und unterstützt werden. Diesbezügliche Maßnahmen sind daher im Rahmen eines nationalen
Aktionsplans für alternsgerechtes Arbeiten auf verschiedenen Ebenen notwendig:
o
ArbeitnehmerInnen- sowie Bedienstetenschutz und
Gesundheitsförderung (z. B. Schutz
und Sicherheit gegen Unfall und Gesundheitsrisiken, Vorbeugender
Gesundheitsschutz, Ergonomie, Verringerung von physischen und psychischen Belastungen,
Vorbeugung vor Übermüdung und Erhaltung der Leistungsfähigkeit, Arbeitszeit und
Arbeitsdauer, gesundheitsbezogene Arbeitsanalysen).
o
Qualifizierung, Weiterbildung und Personalentwicklung (z. B. Recht auf Weiterbildung (Kompetenz und
Training), Ausbau des Bildungsangebots).
o
Unternehmenskultur und Haltung der einzelnen AkteurInnen (z. B. Werte und Vision, Führungsqualität und
Teamkultur, ArbeitnehmerInnenschutz-Management-Systeme, Umgehen mit
Krankenständen (Dienstbeurteilungen), horizontale Berufsverläufe).
o
Besoldungsrecht und -struktur sowie Personalsteuerung (z. B. Schaffung eines zentral gesteuerten
Personalmanagements, Ausgleichszulagenregelung bei alters- bzw.
krankheits-bedingtem Arbeitsplatzwechsel, keine Berücksichtigung von
Krankenstandstagen bei Beförderungen, Öffnung der Bedienstetenkategorien,
Berufsanerkennung, „Schwerarbeiter-Innenregelung“ für besonders belastende
Berufe nach dem „Verursacherprinzip“).
ArbeitnehmerInnenschutz
Die körperlichen und psychischen
Arbeitsbelastungen nehmen zu. Gründe dafür sind die Flexibilisierung und
Technisierung der Arbeit, der wachsende Zeitdruck, gleich bleibende körperlich
belastende Tätigkeiten z. B. im Pflegebereich, Müllabfuhr, Bezirksämtern,
Kindertagesheimen, Feuerwehr usw. Die durchschnittliche Lebenserwartung steigt,
die Gruppe der über 45-jährigen Erwerbstätigen wird in sechs bis sieben Jahren
die größte Beschäftigungsgruppe sein. Gleichzeitig müssen Menschen auch in
Österreich immer länger - und unter zunehmenden Arbeitsbelastungen - arbeiten,
um in Pension gehen zu können. All diese Voraussetzungen sind nur dann zu
bewältigen, wenn Menschen durch Arbeit und Umwelt nicht krank werden, sondern
Arbeitsbedingungen vorfinden, die es ermöglichen, gesund alt werden zu können.
Für jene Bereiche, wo trotz diverser Maßnahmen aufgrund der speziellen
Tätigkeit ein erhöhtes Pensionsantrittsalter nicht realistisch erreicht werden
kann, sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen, u. a. ist die Liste der
Berufskrankheiten zu aktualisieren und zu erweitern. Die nicht stattfindende
berufliche Gesundheitsförderung verursacht einen unermesslichen
wirtschaftlichen Schaden.
Internationale Studien belegen
auch, dass Menschen, die unter hohem psychischem Druck und mit geringem
Handlungsspielraum arbeiten müssen, um mindestens 50 Prozent mehr und um 75 bis
160 Prozent längere Krankenstände haben als Menschen, die nicht unter diesem
Arbeitsstress leiden.
Um psychischen Belastungen
effektiv vorzubeugen, fehlen konkretere gesetzliche Bestimmungen im
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sowie in den jeweiligen
Bedienstetenschutzgesetzen. Mindestens so dramatisch stellt sich die Situation
bei Mobbing dar, eine - durch z. B. Umstrukturierungen, Einsparungsmaßnahmen,
unüberschaubare und unklare Führungsstrukturen oder Führungsschwäche besonders
geförderte - Situation am Arbeitsplatz, die bleibende gesundheitliche Schäden
verursachen kann.
Dass auch Gewalt und sexuelle
Gewalt am Arbeitsplatz nachhaltig die Gesundheit schädigen, ist bekannt.
Gesetzliche Regelungen zur
Prävention von Mobbing, Gewalt,
sexueller Belästigung und gesundheitsgefährdendem Stress fehlen, die
GdG fordert daher die Aufnahme in das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und die
Bedienstetenschutzgesetze.
Eine Schlüsselrolle im
betrieblichen ArbeitnehmerInnen- und Bedienstetenschutz spielen die Präventivfachkräfte
(ArbeitsmedizinerInnen, Sicherheitsfachkräfte, ArbeitspsychologInnen).
Sie müssen ArbeitgeberInnen, BelegschaftsvertreterInnen und ArbeitnehmerInnen
beraten und so dazu beitragen, dass Arbeitsbedingungen menschengerecht
gestaltet werden.
Ihre Aus- und Weiterbildung muss
an die Anforderungen im Unternehmen angepasst werden, beispielsweise die
Facharztausbildung an der Universität verstärkt angeboten und praxisgerecht
durchgeführt werden.
Für die Arbeitspsychologie gibt
es bis heute keine Ausbildungsverordnung.
Auch müssen die ArbeitspsychologInnen (vor dem Hintergrund zunehmender
InvaliditätspensionistInnen aufgrund psychiatrischer Erkrankungen, derzeit:
66.000) der Sicherheitsfachkraft und der Arbeitsmedizin im Unternehmen
gleichgestellt werden. In allen einschlägigen gesetzlichen Grundlagen für
Gemeindebedienstete sollte der Einsatz und die Ausbildung der
ArbeitspsychologInnen verankert werden.
Zunehmend verletzen technische
Überwachungsmittel wie Web-Cams und Video-Kameras die Menschenwürde. Mit der
Ausrede damit die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten, wird ihr
Persönlichkeitsbereich unterwandert. Im ArbeitnehmerInnenschutz- und den
Bedienstetenschutz-gesetzen ist zu verankern, dass ArbeitnehmerInnen in
Überwachungsbereichen jedenfalls Rückzugsmöglichkeiten haben, um nicht während
der gesamten Arbeitszeit einer Kamera-Überwachung ausgesetzt zu sein.
Betriebliche Akteure im
ArbeitnehmerInnen- und Bedienstetenschutz sind neben den ArbeitgeberInnenvertreterInnen
und Präventivfachkräften auch die Sicherheitsvertrauenspersonen.
Sie sind ArbeitnehmerInnenvertreterInnen mit besonderen Aufgaben und
Befugnissen in Gesundheitsfragen und können die BelegschaftsvertreterInnen
sinnvoll ergänzen und entlasten. Sie haben bei der jüngsten
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz-Novelle noch mehr Mitsprache und Rechte erhalten.
Dies muss auch in den Bedienstetenschutzgesetzen für Gemeindebedienstete
nachvollzogen werden.
Um diese Rechte nützen zu
können, muss ihre Bestellung ab fünf ArbeitnehmerInnen verpflichtend werden,
ebenso muss eine ausreichende Aus- und Weiterbildung in der Arbeitszeit und ein
stärkerer Kündigungsschutz erreicht werden.
Damit die bestehenden Regelungen
im ArbeitnehmerInnen- und Bedienstetenschutz greifen können ist eine effiziente
Kontrolle notwendig. Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert daher:
§
Für die Kontrolle des Gesundheits- und
Bedienstetenschutzes im öffentlichen Bereich - zum Beispiel in den
Krankenanstalten – sind die Kontrollinstanzen personell und rechtlich so
auszustatten, dass Übertretungen auch wirksam sanktioniert werden, so wie das
in der Privatwirtschaft durch das Arbeitsinspektorat geschieht.
§
Auf nationaler Ebene ist dafür zu
sorgen, dass die Arbeitsinspektion
klar zwischen Beratung und Kontrolle unterscheidet und die Kernkompetenz
„Kontrolle“ ausbaut.
§
Gerade in der Kontrolle der Einhaltung
der Arbeitszeitbestimmungen und Pausenregelungen zeigt sich, dass die
Arbeitsinspektion in Österreich verstärkt werden muss. Nötig sind eine
personelle Aufstockung der Arbeitsinspektion sowie eine entsprechende
Schwerpunktsetzung auf nachhaltige Arbeitszeitkontrollen. Auch die Pflicht der
ArbeitgeberInnen zu einer standardisierten Arbeitszeitaufzeichnung ist
rechtlich zu verankern - ohne aus ArbeitnehmerInnen gläserne Menschen zu
machen.
§
Für eine effiziente Kontrolle der
Arbeitsinspektion von höchster Bedeutung ist auch die ersatzlose Abschaffung
der Anmeldung von Kontrollen bei Wirtschaftskammer und Betrieben.
Arbeitszeit
Längst ist bekannt, dass die
Arbeitszeit-, Schicht- und Pausengestaltung die Gesundheit von
ArbeitnehmerInnen beeinträchtigen, aber auch fördern kann. Entscheidend für
eine positive Flexibilität im Sinne der Gesundheit der Menschen ist jedenfalls
ein kollektiver Schutz vor Willkür (z. B. Regelung von Umfang
der Arbeitszeit per Gesetz) sowie die Voraussehbarkeit und
Planbarkeit von Arbeitszeit und Pausen durch die ArbeitnehmerInnen selbst. Dies
hat nachweislich positive Auswirkungen auf die Gesundheit.
In jenen Bereichen, wo
ArbeitnehmerInnen- und KundInneninteressen aufeinander treffen (wie z. B. im
Pflegebereich, öffentlichen Personennahverkehr, etc.), ist Arbeitszeit oftmals
zum Nachteil der ArbeitnehmerInnen gestaltet. Vor diesem Hintergrund wird
deutlich, dass das Arbeitszeit-, aber auch das Arbeitsruhegesetz und
Urlaubsgesetze und die noch zu beschließende Revision der
EU-Arbeitszeit-Richtlinie Teil des ArbeitnehmerInnen- bzw.
Bedienstetenschutz-Rechts sind.
Der 16. Gewerkschaftstag der GdG
fordert die Bundesregierung auf, die EU-Arbeitszeit-Richtlinie, die ja mit dem
Argument des Gesundheitsschutzes erlassen wurde, auch im Sinne der zu
Schützenden mitzugestalten. Die im Cercas-Bericht eingenommene Position des
Europäischen Parlaments - wonach die Abschaffung des Missbrauchsinstruments
„opt-out“ binnen 36 Monaten zu erfolgen hat - bei der Ausdehnung der
Durchrechnungszeiten für die maximal zulässige Arbeitszeit den
kollektivvertraglichen Lösungen der Vorrang zu geben ist, Bereitschaftsdienste
weiterhin - im Einklang mit der einschlägigen EuGH-Judikatur - als Arbeitszeit
im Sinne der Richtlinie zu werten sind und das Recht auf Wechsel von Voll- auf
Teilzeit bzw. umgekehrt bei Interessenabwägung mit den betrieblichen
Erfordernissen besteht, stellt dahingehend einen Mindeststandard dar, den es zu
verbessern gilt.
Gesundheitsförderung ist als
Grundsatz in die Arbeitszeit- und Arbeitsruhe-Gesetzgebung aufzunehmen, damit
kollektivvertragliche Regelungen zu gesundheitsfördernder Arbeitszeitgestaltung
darauf aufbauen können.
Die Pflicht zur Evaluierung und
Prävention negativer Auswirkungen von Arbeitszeitgestaltung und
Pausenregelungen sollen in das ArbeitnehmerInnenschutz- bzw.
Bedienstetenschutz-Recht Eingang finden.
Auch Gesetze, welche Krankenanstalten und Geriatriezentren sowie Wohn- und Pflegeheimein-richtungen betreffen, müssen so adaptiert werden, dass weder PatientInnen noch Personal durch ausufernde Arbeitszeiten gefährdet werden. Auf die Kontrolle der Arbeitszeit von LeiharbeiterInnen und ArbeitnehmerInnen in prekären Beschäftigungsverhältnissen ist besonderes Augenmerk zu richten.
Über 18,3 Millionen Menschen in den 27
Staaten der Europäischen Union, davon 237.715 ÖsterreicherInnen die arbeitslos
gemeldet sind plus 50.085 ÖsterreicherInnen in Schulung (Stand März 2007) -
hinzuzurechnen sind noch jene ArbeitnehmerInnen die in prekären
Beschäftigungsverhältnissen, bzw. geringfügig beschäftigt sind - machen die
neuerlichen Forderung des 16. Gewerkschaftstages der GdG zur Umsetzung der
Arbeitszeitverkürzung auf generell 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich
notwendig, denn für viele Menschen wird die These vom Ende der Erwerbsarbeit
zur persönlichen Realität.
Arbeitszeitverkürzung ist als
beschäftigungspolitisches Instrument unverzichtbar. Auch die kontrastierende
Frage des Überstundenabbaus zur Schaffung von Arbeitsplätzen soll enttabuisiert
diskutiert werden.
Viel zu viele ArbeitnehmerInnen haben
Arbeitszeiten, welche die Gesundheit gefährden - Schicht- und Nachtarbeit, zu
viele Überstunden, Bereitschaftsdienste etc. Gesundheitsfördernde Arbeitszeit
für alle Beschäftigten ist eines der vorrangigsten Ziele - auch soll
Nachtarbeitszeit -in Anlehnung an das Einkommensteuergesetz - in der Zeit von
19:00 und 07:00 Uhr gelten.
Weiters fordert der 16. Gewerkschaftstag der GdG keine Ausweitung der Sonn- und Feiertagsarbeit. Diese arbeitsfreien Tage sind die Grundlage gesellschaftlichen und familiären Zusammenlebens. Als solches sind sie ein kultureller Wert, der nicht Kapitalinteressen geopfert werden darf. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass für immer mehr ArbeitnehmerInnen - besonders auch im Dienstleistungsbereich - der Sonn- und Feiertag nicht mehr ihren Familien gehört. In vielen Bereichen ist es zwar unumgänglich, auch am Sonn- und Feiertag Dienst zu verrichten, jedoch muss jenen Forderungen der Wirtschaft entgegengetreten werden, die den Sonntag und manchen Feiertag generell zum Arbeitstag machen wollen.
Das Herabbrechen von Arbeitszeitfragen auf
Betriebsebene bzw. die Individualisierung des Arbeitszeitrechts wird vom 16. Gewerkschaftstag
der GdG ebenfalls nicht goutiert. Hier geht es um die Ausweitung der täglichen
und wöchentlichen Arbeitszeit sowie um die Einführung von langen
Durchrechnungszeiträumen.
Die derzeitigen Arbeitszeitregelungen und der Vormarsch von flexiblen Arbeitszeitmodellen gehen oft zu Lasten der Bediensteten. Einer flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit im Interesse der ArbeitnehmerInnen soll weiterhin diskutiert werden, den Bedürfnissen der Beschäftigten im Berufsleben ist stärker Rechnung zu tragen, deshalb fordert der 16. Gewerkschaftstag der GdG:
¨ Gleitzeitvereinbarungen (mit einer Definition zur höchst zulässigen täglichen Normalarbeitszeit) müssen abgeschlossen werden, um die oft überbordende Flexibilisierung wieder in geordnete Bahnen zu lenken.
¨ Lebbare Teilzeitmodelle für alle Bedienstetenkategorien und Altersgruppen sind zu schaffen.
¨ Das Rückkehrrecht auf einen Vollzeitarbeitsplatz für MItarbeiterInnen aller Teilzeitformen.
¨ Die Anerkennung der Reisezeit als Arbeitszeit.
¨ Eine generelle Vereinbarung ist für jene Bereiche abzuschließen, die eine elektronische Arbeitszeitaufzeichnung durchführen bzw. planen.
Die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen stand und steht für die GdG immer im Vordergrund - die Dienstgeberinnen sind daher zu verpflichten, freigewordene Dienstposten bzw. Arbeitsplätze sofort nach zu besetzen.
Aus-, Fort- und
Weiterbildung
Nur durch permanente Aus-,
Fort- und Weiterbildung sind Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen,
deshalb fordert der 16. Gewerkschaftstag der GdG:
¨ Die innerbetriebliche Aus-, Fort- und Weiterbildung ist verstärkt zu forcieren, wobei auch extern erworbene Zusatzqualifikationen gleichberechtigt anerkannt werden müssen.
¨ Das weiter auszubauende Bildungssystem der jeweiligen Dienstgeberin
soll für alle Bediensteten einen gleichberechtigten und demokratischen Zugang
haben.
Dieses System muss auch die volle Durchlässigkeit - unabhängig von der
Erstausbildung - gewährleisten.
¨ Für zeitintensive, private Aus-, Fort- und Weiterbildungsprogramme sind
Modelle
zu entwickeln, um diese auch während der Dienstzeit besuchen zu können.
So ist z. B. eine „Bildungskarenz“ für Gemeindebedienstete - dort wo noch keine
Regelung besteht - unter Fortzahlung der Bezüge zu schaffen.
¨ Kosten von Ausbildungen, die von der Dienstgeberin in
Postenausschreibungen verlangt werden bzw. dem laufenden Betrieb nützen, sind
von der Dienstgeberin
zu tragen bzw. zu refundieren.
¨ Ausbildungen von FunktionärInnen im Rahmen des Bildungsauftrages der
GdG
sind von der Dienstgeberin gleichberechtigt anzuerkennen.
¨ Das bestehende „e-learning-portal“ der GdG und dessen Nutzung darf nicht als Privatzugriff in der Internetstatistik gewertet werden.
¨ All jene Bedienstete, die für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von KollegInnen, Lehrlingen und SchülerInnen verantwortlich sind, müssen seitens der jeweiligen Dienstgeberin permanent zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtet werden.
Ausgleichszulagenregelung für alle Bedienstetenkategorien
Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert, dass für Gemeindebedienstete - sofern diese eine höherwertige Tätigkeit vertretungsweise ausüben - schon ab dem ersten Tag der Vertretung eine entsprechende Ausgleichszulage gewährt werden soll. Diese sollte für einen späteren höherwertigen Posten bzw. eine Beförderung angerechnet werden.
Für Kollektivvertragsbeschäftigte in den Städten, Ländern und Gemeinden sind gleich lautende Regelungen zu treffen.
Beförderung - Höherwertiger
Dienstposten muss Fördergewinn mit sich bringen
Nicht immer ist eine
Beförderung mit einem monetären Gewinn verbunden. Oft werden Förderungen von
qualifizierten MitarbeiterInnen mit Hinweis auf den nicht vorhandenen
finanziellen Gewinn abgelehnt. Durch diese Vorgangsweise werden diese
KollegInnen somit benachteiligt. Beförderungen müssen mit einem finanziellen
Gewinn verbunden sein.
Der 16. Gewerkschaftstag der
GdG fordert daher, die Förderrichtlinien dahingehend abzuändern, dass
Bedienstete, welchen kein finanzieller Gewinn aus der Beförderung erwächst, als
Anreiz mindestens eine „Förderstufe" zuerkannt wird.
Besoldungsreformen
Im Rahmen der Diskussion zur Pensionsreform, bei diversen Verhandlungen über Nebengebühren und aus vielen Beispielen in der Praxis konnten wir erkennen, dass einige unserer derzeitigen Besoldungssysteme zahlreiche Schwachpunkte aufweisen, wie z. B.:
¨ „eingefrorene“ Nebengebühren,
¨ die nicht gelöste Frage der Einreihung von FH-AbsolventInnen,
BakkalaureatsstudentInnen und AbsolventInnen von Universitätslehrgängen,
¨ die in der Praxis kaum vorkommende Durchlässigkeit,
¨ die Nichteinbeziehung der Allgemeinen Dienstzulage sowie von Nebengebühren in den Monatsbezug,
¨ der Konflikt Krankenstand - Beurteilung - Leistungszulage und nicht
gelöste
Einreihungsdifferenzen einzelner Berufsgruppen.
Weiters werden Arbeitszeiten an Feiertagen mit einer niedrigen Feiertagsablöse oft unbefriedigend abgegolten. Dazu kommt ein zu geringes Senioritätsprinzip für jene, die sich schon mehrere Jahrzehnte im System befinden, im Gegensatz von zu viel Senioritätsprinzip für jene, die erst kurz bei der Stadt beschäftigt sind. Weiters ist das Treuegeld in Richtung Abfertigungsäquivalent und das Jubiläumsgeld den verlängerten Lebensarbeitszeiten anzupassen. Dies und im Detail noch viel mehr Ungereimtheiten schaffen Unzufriedenheit bei den Bediensteten.
Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert - dort wo notwendig - eine umfassende Besoldungsreform. Dies darf jedoch zu keinem Stillstand bei laufenden und anstehenden Verhandlungen führen und Fragen wie z. B. zu den „eingefrorenen Nebengebühren“ dürfen nicht tabuisiert werden. Weiters ist ein umfassender Entgeltbegriff zu definieren, welcher in den jeweiligen Dienstrechtsgesetzen festzuschreiben ist, damit alle Einkommensbestandteile - wie in der Privatwirtschaft üblich - bei der Ermittlung des Grundstundenlohnes, des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes, der Abfertigung, usw. berücksichtigt sind.
Betreuung und Pflege
600.000 Menschen sind in Österreich betreuungs-
oder pflegebedürftig. Davon werden 80 Prozent in häuslicher Pflege betreut. Das
Jahr 2006 zeigte unter dem Begriff „Pflegenotstand“ die zahlreichen Schwächen
gerade im extramuralen Bereich auf und verdeutlichte die unterschiedlichen
Definitionen zum Begriff „Pflege“. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten werden mit
professioneller Pflege vermischt und führen zu einer verfälschten Darstellung
in den Medien. Eine hochwertige, ganzheitliche Pflegebetreuung durch
dementsprechende Fachkräfte hat ihren Preis und steht in keiner Relation zu den
Tätigkeiten bisher illegaler Hilfskräfte aus der EU. Es wurde jedoch ganz klar
ersichtlich: für eines der reichsten Länder der Welt ist es inakzeptabel, dass
eine qualitative Betreuung und Pflege nicht leistbar ist.
Der
16. Gewerkschaftstag der GdG fordert die österreichische Bundesregierung auf:
Chancengleichheit für Frauen
Unsere frauenpolitische Zielsetzung ist, für Frauen die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sie in unserer Gesellschaft gleiche Chancen zur Gestaltung ihres Lebens vorfinden.
Die traditionelle, geschlechtsspezifische Arbeitsaufteilung, die Frauen noch immer als Hauptverantwortliche für Familienarbeit, Betreuung von nahen Angehörigen bei Krankheit Behinderung und Altersschwäche sieht, hindert Frauen daran, ein ausreichendes Einkommen auf Grund eigener Erwerbstätigkeit zu erlangen und treibt sie somit ein Leben lang in ökonomische Abhängigkeit.
Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert eine geschlechterbezogene Sichtweise in der Schaffung von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen bei der Erstellung von neuen Arbeitszeitmodellen, bei der Auswahl an Qualifizierungsmaßnahmen durch Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung, beim Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen und behindertengerechten Pflege- und Tageszentren. Im Sinne von Gender-Mainstreaming können die notwendigen Verbesserungen aufgezeigt und umgesetzt werden.
Datenschutz - Regelungen über die Verwendung
personenbezogener Bedienstetendaten
Seit Jahren fordern wir genaue
Regelungen, wie mit personenbezogenen Bedienstetendaten umzugehen ist. Durch
die Möglichkeiten moderner Kommunikations- und Datenverarbeitungs- Systeme und
der damit zunehmenden elektronischen Überwachung von ArbeitnehmerInnen nimmt
auch die Gefahr der Verletzung der
Menschenwürde bzw. des Persönlichkeitsrechtes zu.
Speziell im Bereich der so
genannten „Neuen Technologien“ wie z. B. Internet, e-mail, Telefonie aber auch
bei der Videoüberwachung ist es notwendig, unsere Bediensteten - dort wo
notwendig - zu schützen und genaue Regelungen bei Missbrauchsverdacht bzw. bei
Auswertungen von personenbezogenen Daten zu definieren.
In einigen Bereichen kam es zu
vernünftigen Annäherungen bzw. Vereinbarungen zwischen Personalvertretung und
Dienstgeberin. Allerdings müssen wir immer wieder feststellen, dass oft ohne
Dialog mit den Beschäftigten oder der Personalvertretung die angewendete
Software erweitert wird bzw. Vereinbarungen umgangen bzw. gebrochen werden.
Der 16. Gewerkschaftstag der
GdG fordert die Verantwortlichen auf, bestehende Vereinbarungen - wie auch das
Datenschutzgesetz (DSG) 2000 - einzuhalten und überall dort - wo es solche noch
nicht gibt - mit den zuständigen Personalvertretungen in einen Dialog zu
treten, um zu einem Abschluss zu kommen.
Dienstleistungsrichtlinie
Durch
das Aufbrechen des Bolkestein-Ansatzes und die grundlegende Entschärfung der
Dienstleistungs-Richtlinie mussten die fundamentalen Verfechter der
Marktöffnung einen empfindlichen Rückschlag hinnehmen.
Die
GdG kritisiert weiterhin die Dienstleistungs-Richtlinie, da nicht alle
Problemfelder restlos gelöst werden konnten und bedauert die nicht vollständige
Herausnahme aller „Dienstleistungen von allgemeinem (wirtschaftlichem)
Interesse“ aus ihrem Anwendungsbereich, stellt jedoch fest, dass das
Endergebnis vor allem in einer Hinsicht als Erfolg der europäischen
Gewerkschaften gewertet werden kann: Ohne die massiven Proteste der europäischen
ArbeitnehmerInnenvertretung, die massive Thematisierung der Gefahr der
Aushöhlung von sozialrechtlichen und arbeitsrechtlichen Standards (Lohn- und
Sozialdumping) auf nationaler und europäischer Ebene sowie das intensive
Lobbying des EGB, der europäischen Branchenverbände und nationalen
Gewerkschaften bei Abgeordneten zum Europäischen Parlament, wäre das
vorliegende Ergebnis nie möglich gewesen.
Jetzt
geht es einerseits darum die Spielräume bei der Umsetzung der
Dienstleistungs-Richtlinie in nationales Recht optimal im Sinne der
ArbeitnehmerInnen zu nutzen und andererseits Maßnahmen auf EU-Ebene
einzufordern.
Auf
EU-Ebene besteht bei der Entsende-Richtlinie Handlungsbedarf. Einerseits müssen
bestehende Lücken dieser Richtlinie geschlossen werden, andererseits muss die
EU-Kommission endlich dafür Sorge tragen, dass die Entsende-Richtlinie auch in
allen Mitgliedstaaten umgesetzt wird.
Weiters
muss im Verwaltungs- und Vollstreckungsbereich die Grundlage geschaffen werden,
dass die Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten auch tatsächlich und effektiv
ausgeschöpft werden können.
Disziplinarverfahren - Rechtliche Verpflichtung das
Verfahren der ersten Instanz
in einer Frist von sechs Monaten abzuwickeln
Einer der Hauptgründe das
Disziplinarrecht abzuändern war der Wunsch, Verfahren rascher abwickeln zu
können. In der Praxis wird diesem Wunsch kaum Rechnung getragen. Häufig dauert
es neun, zehn oder auch mehr Monate bis eine Verhandlung abgehalten wird. Die
Dienstgeberinnen leisten sich dabei den Luxus, Bedienstete monatelang, bei
gekürzten Bezügen, suspendiert zu Hause zu lassen und verzichtet auf die
Dienstleistung der Betroffenen. Für die Beschuldigten wird das Warten zur
Geduldsfrage und für die in der Abteilung tätigen Bediensteten nimmt die
Mehrbelastung ein immer größeres Ausmaß an.
Der 16. Gewerkschaftstag der
GdG fordert daher eine Reform des Disziplinarrechts, mit dem Ziel, dass
Verfahren der ersten Instanz innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein
müssen.
Einbeziehung der Pendlerpauschale in die
„Negativsteuerberechnung“
Aufgrund der für das Jahr 2007 veranschlagten exorbitanten
Erhöhungen im Bereich des öffentlichen, privaten und ruhenden Verkehrs (ÖBB,
kommunale Verkehrsbetriebe, Mautgebühren, Treibstoffpreise,
Parkraumbewirtschaftung, etc.) bringt eine alleinige Erhöhung der
Pendlerpauschale keine angemessene finanzielle Entlastung. ArbeitnehmerInnen
die weniger als € 1.127,-- Brutto verdienen (z. B. Lehrlinge,
Teilzeitbeschäftigte, u.d.m.) unterliegen wohl nicht der Lohnsteuerpflicht, zahlen
aber durch die Mehrkosten kräftiger denn je ins öffentliche Budget.
Daher
fordert der 16. Gewerkschaftstag der GdG für ArbeitnehmerInnen die Einbeziehung
der großen und kleinen Pendlerpauschale in die „Negativsteuerberechnung“.
Entgeltfortzahlung
Bei einem Dienstunfall wird
unabhängig von Dienstjahren und Alter derzeit die Entgeltfortzahlung für
insgesamt 26 Wochen gewährt.
Der 16. Gewerkschaftstag der
GdG fordert daher, dass für MitarbeiterInnen im Krankheitsfall ab einer
Gesamtdienstzeit von zumindest zehn Jahren eine generelle Entgeltfortzahlung
von 26 Wochen gilt.
Europäische Union - unser
Europa der Zukunft
Die GdG bekennt sich zu einem
Europa der Zukunft, in dem die Sozialunion Realität wird. Wir sind der
Überzeugung, dass die Menschen in Europa das große Projekt einer Europäischen
Union nicht grundsätzlich ablehnen - aber sie sind nicht länger bereit, eine
unausgewogene Politik zu Lasten der arbeitenden Menschen widerspruchslos zu
akzeptieren. Dieser Protest hat sich in den letzten Jahren zunehmend Ventile
gesucht und diese auch gefunden. Die gescheiterten Referenden über einen
Europäischen Verfassungsvertrag in Frankreich und den Niederlanden sowie die
massiven Proteste gegen eine Dienstleistungsrichtlinie in ihrer ursprünglichen
Form haben dies anschaulich bewiesen. Eine Union, die in der Wahrnehmung ihrer
BürgerInnen in erster Linie für Deregulierung, schrankenlosen Vorrang von
Binnenmarkt und Wettbewerbsfreiheit sowie die Vernachlässigung sozialer
Interessen steht, kann weder die Menschen gewinnen noch ein nachhaltig
erfolgreicher Wirtschafts- und Lebensraum sein.
Dem stellen wir die
realistische Vision einer EU entgegen, in der die Sozialunion keine leere
Phrase bleibt, sondern soziale Belange im Zentrum der Politik stehen. Eine EU,
in der die wirtschaftliche Integration rasant fortschreitet, muss den sozialen
Zusammenhalt der Gesellschaft durch eine solidarisch ausgerichtete Politik
aktiv sichern, sonst wird Unionshandeln von den Menschen zu Recht
ausschließlich als Angriff auf ihre persönlichen Lebensgrundlagen wahrgenommen.
Dagegen setzt sich die GdG für die Sicherung und den Ausbau eines Europäischen
Sozialmodells ein. Das heißt insbesondere:
¨ Eine wirksame EU-Beschäftigungsstrategie als zentraler Bestandteil der EU-Politik und deren konsequente nationale Durchsetzung.
¨ Ein starker sozialer Pfeiler durch verbindliche europäische Mindeststandards auf möglichst hohem Niveau.
¨ Wirksame Vorschriften zum Schutz abhängig Beschäftigter statt Förderung prekärer Arbeitsverhältnisse durch ungehemmte Flexibilität am Arbeitsmarkt.
¨ Absicherung der Lebensrisiken und ein gesicherter, allgemeiner Zugang zu qualitativ hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen.
¨ Ein Europa der Chancengleichheit, in dem Bildung und emanzipative Antidiskriminierungspolitik wichtige Kernelemente darstellen.
¨ Eine makroökonomische Politik für Wachstum und Beschäftigung.
Familienhospizkarenz -
finanzielle Absicherung
Derzeit ist die
Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz ein Minderheitenprogramm, da eine
finanzielle Absicherung für die Betroffenen fehlt. Diese ohnehin schon schwer
belastende Situation darf keine Frage der Leistbarkeit sein.
Der 16. Gewerkschaftstag der
GdG fordert daher, das jeweilige Gesetz dahingehend abzuändern, dass
Bedienstete die eine Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen auch finanziell
abgesichert sind.
Fürsorgepflicht der Dienstgeberin gegenüber
Menschen mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung
Durch Beruf und Arbeit definiert der Mensch sich
selbst und seine Position in der Gesellschaft, daher haben die berufliche
Integration und der gesicherte Verbleib von Menschen
mit Behinderung bzw. chronischen Erkrankungen in der Arbeitswelt besondere
Bedeutung.
Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert die weitere Einhaltung und Erfüllung der Behinderten-einstellungsquote sowie eine Weiterentwicklung der Sonderaktionen in Städten, Ländern und Gemeinden Österreichs.
Weiters ist Bediensteten mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung der berufliche Aufstieg gleichberechtigt zu ermöglichen - da dieser Bedienstetengruppe oft der Zugang zu einem systemisierten Dienstposten einerseits, als auch der berufliche Aufstieg andererseits verwehrt ist.
Daher fordert der 16. Gewerkschaftstag der GdG auch mehr Durchlässigkeit sowie eine Änderung der Rahmenbedingungen, um Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit zu gewährleisten. Auch ist sicherzustellen, dass Bediensteten - im Falle von gesundheitlichen Einschränkungen, welche sie während des Erwerbslebens erleiden - das Verbleiben in der Arbeitswelt ermöglicht wird (z. B. durch Berücksichtigung von gesundheitlichen Einschränkungen bei der Personalbedarfsberechnung, usw.).
GdG - Geschäftsordnung
Eine vom GdG-Zentralvorstand
einzusetzende Arbeitsgruppe soll sich auf Grund der beim letzten
ÖGB-Bundeskongress beschlossenen Statuten mit der Neutextierung der
GdG-Statuten auseinandersetzen und bis spätestens zum 17. Gewerkschaftstag der
GdG einen Vorschlag erarbeiten. Dieser soll auch bindend von allen
GdG-Landesgruppen vor deren turnusgemäß stattfindenden Landeskonferenzen
umgesetzt werden.
Inhaltlich soll u. a. die
zukünftige Zusammensetzung der GdG-Gremien in Hinblick auf Frauenförderung
überarbeitet werden. Ebenso sind Schritte zur weiteren Demokratisierung in
allen Bereichen innerhalb der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten (z. B.
Wahlen in allen Bundesländern, verstärkte Kontrollrechte, Adaptierung der
diversen Wahlordnungen der Bundesländer ...) zu setzen.
Gesundheitsförderung und
Prävention ab dem ersten Arbeitstag
Die steigende Lebenserwartung
ist die vielleicht größte Errungenschaft unserer Gesellschaft. Die Behandlung
der so genannten Volkskrankheiten stellt uns jedoch vor wachsende
Herausforderungen. Deutschen Studien zufolge sind 29 Prozent aller
Krankenstandsfälle auf arbeitsbedingte körperliche Belastungen und 31 Prozent auf
arbeitsbedingte psychische Belastungen zurückzuführen. Dem Institut für Höhere
Studien folgend besteht für Österreich ein jährliches Einsparungspotenzial von
bis zu 3,6 Milliarden Euro.
Der 16. Gewerkschaftstag der
GdG fordert daher die Schaffung eines umfassenden Präventions- und
Gesundheitsförderungsgesetzes das u. a.
¨ den gleichen Zugang aller Menschen zum Gesundheitssystem garantiert,
¨ die Kompetenzen der Sozialversicherungen zur Erarbeitung von nationalen Gesundheitszielen nützt,
¨ das der AUVA auch einen gesetzlichen Präventions- und Forschungsauftrag für arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und für Freizeitunfälle gibt,
¨ das 4-Säulen-Prinzip (Prävention, Heilbehandlung, Rehabilitation und Rentensystem) der AUVA stärkt,
¨ das eine umfassende Qualitätssicherung aller Maßnahmen der Gesundheitspolitik garantiert,
¨ dass einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen Vorrang gibt gegenüber reinen Verhaltensmaßnahmen, etc.
Höherwertige
Dienstposten -
Nachbesetzung während der Schutzfrist, eines Beschäftigungsverbots
bzw. während der Eltern-Karenz ohne Bekanntmachung bzw. Ausschreibung
Da eine rasche und unbürokratische Nachbesetzung während der oben genannten Fälle notwendig ist, fordert der 16. Gewerkschaftstag der GdG von einem Bekanntmachungs- bzw. Ausschreibungs-verfahren Abstand zu nehmen. Jene KollegInnen, welche den Vertretungsposten besetzen, sollten ab Beginn der Vertretung (siehe Ausgleichszulagenregelung für alle Bedienstetenkategorien) die entsprechende Ausgleichszulage erhalten. Zeiten, die von diesen KollegInnen auf einem höherwertigen Dienstposten verbracht werden, sind auf spätere mögliche Ausgleichszulagen bzw. Beförderungen anzurechnen.
Höherwertige Dienstposten - Teilzeit
Derzeit sind jene Bediensteten, die sich in einer Ausgleichszulage befinden und beim Wiedereinstieg nach einer Eltern-Karenz in einer Teilzeitbeschäftigung arbeiten wollen, von der Zustimmung der Dienstgeberin abhängig. Immer wieder klagen vor allem Frauen über diese Ungerechtigkeit.
Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert das Recht auf Teilzeit nach einer Eltern-Karenz - auch bei Besetzung von höherwertigen Dienstposten. Das Rückkehrrecht auf einen gleichwertigen Dienstposten darf nicht im Widerspruch zu einer Reduzierung der Arbeitszeit stehen.
Internationales
Die gegenwärtige Weltwirtschaftsordnung
ist durch eine unvorstellbare und immer weiter zunehmende Kluft des
Lebensstandards zwischen Arm und Reich gekennzeichnet. Sowohl zwischen den sog.
Industrieländern und den sog. Entwicklungsländern als auch innerhalb dieser
Ländergruppen haben sich die Unterschiede im Wohlstandsniveau weiter
verschärft. Auf die ärmsten 40 Prozent der Weltbevölkerung - rund 2,5
Milliarden Menschen - entfallen laut UNDP nur fünf Prozent des globalen
Einkommens. Hingegen gehen 54 Prozent des globalen Einkommens an die reichsten
10 Prozent der Weltbevölkerung. Diese erschreckende Situation ist jedoch nicht
naturgegeben, sondern Resultat politischer und ökonomischer Fehlentwicklungen,
insbesondere der sozial nicht entsprechend abgesicherten Wirtschaftsliberalisierung,
die in den letzten Jahrzehnten zu einem globalen Sozialabbau geführt hat.
Damit ist eine tief greifende
Reform des internationalen Finanz- und Handelsregimes gefordert:
o
ein kooperatives
Management des internationalen Währungssystems durch Maßnahmen zur Erhöhung der
Finanzmarktstabilität sowie zur Eindämmung der kurzfristigen Finanz- und
Devisenspekulation, insbesondere durch die Einführung einer „Tobinsteuer“,
o
die Demokratisierung
des herrschenden Welthandelsregimes sowie der Internationalen Finanzinstitutionen
und der WTO,
o
Folgenabschätzung der
weltweiten Dienstleistungsliberalisierung auf Entwicklung, Beschäftigung,
öffentliche Dienstleistungen, Umwelt und Chancengleichheit im Vorfeld zu
multilateralen Verhandlungen als Grundlage für Regierungsentscheidungen,
Notwendigkeitstests und ähnlicher Rechtsinstrumente, die Sozialstandards danach
bewerten, ob sie handels- und wettbewerbs-verzerrend sind, sind abzuschaffen.
Es muss vielmehr auch die Möglichkeit zur Rücknahme von GATS-Liberalisierungen
zum Schutze von sozialen, Umwelt- und Entwicklungszielen gegeben sein.
o
Ratifizierung der
bestehenden ILO-Konventionen durch bisher säumige Staaten sowie Stärkung der
Kapazitäten der ILO zur verbindlichen Normensetzung,
o
Etablierung
verbindlicher internationaler Mindeststandards für Unternehmensverhalten statt
unverbindlicher Lippenbekenntnisse zur sozialen Verantwortung von Unternehmen.
Als Grundlage für solche Regelungen können die OECD-Leitsätze für Unternehmen
oder die in Johannesburg von Gewerkschaften und NGO’s vorgelegte internationale
Rahmenkonvention zur Unternehmensverantwortung herangezogen werden.
o
Gewährung von Export-
und Investitionsförderungen nur noch, wenn sich die Antrag stellenden
multinationalen Unternehmen zur Einhaltung der OECD-Guidelines verpflichten.
Kinderzulage
Die Kinderzulage wurde seit Jahren nicht mehr erhöht und beträgt derzeit monatlich € 14,53.
Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert eine Erhöhung der Kinderzulage auf mindestens € 20,-- pro Monat und diese mit den Gehaltserhöhungen jährlich zu valorisieren.
Lehrausbildung - Ausbildung in „neuen Lehrberufen“
Der 16. Gewerkschaftstag der GdG nimmt jene Kommunen in die Verantwortung, die bis zum heutigen Tag noch immer keine Lehrlinge aufnehmen und ausbilden. Man muss hiebei auch den Nutzen für die Städte, Länder und Gemeinden sehen, die unter anderem auch zur Entlastung des regionalen Lehrstellenmarkts beitragen und zusätzlich junge, motivierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Zukunft ausbilden könnten. Lehrausbildung darf keine Last sein, sondern muss von unseren Dienstgeberinnen, gefördert und unterstützt werden.
Weiters fordern wir, dass die angebotenen Berufe in jenen Bereichen, in welchen eine Ausbildung absolviert werden kann, regelmäßig zu evaluieren und durch „neue Lehrberufe" zu ergänzen sind. Dadurch sollte es auch möglich sein, die Zahl der angebotenen Ausbildungsplätze zu erhöhen.
Liberalisierung - Ausgliederung - Privatisierung
Die derzeitigen Liberalisierungstendenzen in der Europäischen Union, die von den jeweiligen Regierungen der Mitgliedsländer heftig unterstützt werden, widersprechen den Erwartungen der Bevölkerung. Während die Bevölkerung „mehr" und „bessere" Stadt, mehr und bessere Kinderbetreuungseinrichtungen, mehr und bessere Bildungseinrichtungen, mehr und bessere Gesundheitseinrichtungen, mehr Park&Ride-Anlagen, kürzere Intervalle bei den städtischen Verkehrsunternehmungen, Absicherung der Wasserversorgung usw. verlangt, fordert die EU und einige Mitglieder der österreichischen Bundesregierung Liberalisierungs- und Privatisierungsschritte von den Kommunen. Der Fortschrittsglaube dieser konservativen Kräfte reduziert sich in der Erwartungshaltung, dass die Demontage der Verwaltung, die Reduzierung von Tätigkeitsfeldern der Städte, Länder und Gemeinden an sich schon ein Fortschritt wäre, ohne einen Gedanken daran zu verschwenden, was denn eigentlich die Kernaufgaben einer Kommune sein sollten.
Wenn der Eindruck erweckt wird, dass es für Kommunen Geschenke gibt, dann sollten wir nicht vergessen, dass Private nicht aus karitativen Gründen in einen Geschäftsbereich einsteigen, sondern dass damit oft langfristige Zahlungsverpflichtungen einhergehen. Damit verbunden werden die Arbeitsbedingungen für die Betroffenen verschlechtert und qualifizierte Arbeitsplätze gehen verloren.
Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert die Ablehnung von Liberalisierung, Ausgliederung und Privatisierung von kommunalen Einrichtungen oder Private-Public-Partnership-Modelle. Auch die in Zeiten der Liberalisierung von unseren Dienstgeberinnen vermehrt abgeschlossenen atypischen Arbeitsverträge sind abzulehnen.
Der 16. Gewerkschaftstag der GdG wird diese neoliberale Irrlehre bekämpfen und bringt dies überall deutlich zum Ausdruck. Im Gegensatz zum oben genannten neoliberalen Modell fordern wir die politisch Verantwortlichen auf, verstärkt auf Insourcing statt Outsourcing von Leistungen zu setzen, da die Bediensteten der Städte, Länder und Gemeinden im Vergleich zu privaten Anbietern Leistungen mit höherer oder zumindest gleichwertiger Qualität erbringen.
Mitgliederwerbung -
Mitgliederbetreuung
So wie die gesamte Gewerkschaftsbewegung in ganz Europa hat
auch die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten verstärkt mit der Werbung von
neuen und der Betreuung von Mitgliedern zu kämpfen. Nach einer sehr guten Phase
der Mitgliederentwicklung noch zu Beginn des Jahres 2000, mussten wir in den
letzten Jahren einen deutlichen Rückgang in unserer Mitgliederstatistik
feststellen.
Die internationalen Entwicklungen und Rahmenbedingungen,
ausgelöst durch Globalisierung,
Personaleinsparungs- und Kostensenkungsprogramme und damit verbundenen
Ausgliederungs- bzw. Privatisierungsmaßnahmen von öffentlichen Dienstleistungen
machen nicht Halt vor den österreichischen Grenzen. Das spürt - wie alle Gewerkschaften - auch unsere
Organisation.
Der Verlust von Mitgliedern in der Landesgruppe
Niederösterreich der GdG durch die Ausgliederung nahezu aller Krankenanstalten
der Gemeinden in Niederösterreich in eine eigene Krankenanstalten-gesellschaft
ist ein konkretes Beispiel dafür.
Dazu kamen die Entwicklungen im ÖGB, beginnend im Oktober
des Jahres 2005 durch das Bekanntwerden der BAWAG/Refco-Affaire und die
Auswirkungen der gesamten Causa BAWAG im Jahr 2006. Natürlich hinterlassen
derartige Ereignisse auch bei einer gut organisierten Gewerkschaft wie der GdG
sehr tiefe und schmerzvolle Wunden in der Mitgliederstatistik.
Die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten hat noch immer
einen sehr hohen Organisationsgrad und ein dichtes Betreuungsnetz. Dennoch
wollen wir uns in den kommenden vier Jahren verstärkt um die
Mitgliederbetreuung, vor allem aber um die Werbung von neuen und Rückgewinnung
von ehemaligen Mitgliedern bemühen. Dazu wurden bereits einige viel
versprechende Initiativen in den Bundesländern gestartet.
Für die weitere erfolgreiche Arbeit muss vor allem
gewährleistet sein, dass wir nicht nur im unmittelbaren kommunalen Bereich,
sondern auch in allen Bereichen, die ausgegliedert bzw. privatisiert wurden
oder werden sollen, die direkte Vertretungs- und Betreuungskompetenz als
Gewerkschaft der Gemeindebediensteten haben. Nur so ist sichergestellt, dass
die österreichische Gewerkschaftsbewegung nicht wegen interner
Organisationsänderungen oder einem Wechsel in der Betreuung Mitglieder
verliert.
Damit bei der Mitgliedergewinnung eine möglichst koordinierte Vorgangsweise, eine bestmögliche Ausnutzung von finanziellen und personellen Ressourcen und auch eine Erfolgskontrolle garantiert ist, soll eine eigene bundesweite „Arbeitsgruppe Mitgliederwerbung“ eingesetzt werden, die dem Zentralvorstand über gemeinsame Aktionen laufend zu berichten hat.
Mobbingberatungsstelle -
Schaffung eines Bundesgesetzes
Die tief greifenden organisatorischen und
betrieblichen Veränderungsprozesse in den österreichischen
Ländern, Städten und Gemeinden sowie deren Betrieben führen auch verstärkt zu
arbeitsbedingten Belastungen - vor allem auch im psychologischen Bereich. In
diesem Zusammenhang ist es auch notwendig, die „Unternehmenskulturen“
nachhaltig zu verändern. „Fair-Play“ am Arbeitsplatz muss zu einem erklärten
Ziel der Dienstgeberin werden.
Der 16. Gewerkschaftstag der
GdG fordert daher die Einrichtung unabhängiger Mobbingberatungsstellen seitens
der jeweiligen Dienstgeberin, die Gewährleistungen von arbeitspsychologischer
Betreuung und den Abschluss von Mobbingvereinbarungen und die Schaffung eines
Bundesgesetzes um ein partnerschaftliches „Fair-Play“ am Arbeitsplatz zu
gewährleisten.
Nachbesetzung
von Dienstposten
während der Schutzfrist bzw. einem Beschäftigungsverbot
Derzeit erfolgt eine Nachbesetzung während der Schutzfrist bzw. einem Beschäftigungsverbot nur in wenigen Bereichen. Die Arbeit wird oft von KollegInnen ohne finanzielle Abgeltung erbracht und ist meistens mit einer Leistungseinschränkung verbunden. Eine effektive, oft befristete Nachbesetzung erfolgt erst mit Beginn der Eltern-Karenz.
Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert eine sofortige Nachbesetzung für alle Bereiche im Falle einer Schutzfrist bzw. eines Beschäftigungsverbots.
Personalvertretungsgesetze
Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert, dass die jeweiligen Personalvertretungsgesetze ständig zu evaluieren und neuen Gegebenheiten anzupassen sind. Auftretende Probleme im praktischen Umgang sind zu berücksichtigen.
Weiters sind Mitwirkungsrechte der
Personalvertretungen bei atypischen und prekären
Beschäftigungsverhältnissen zu verankern und zu stärken.
Pflegefreistellung -
gemeinsamer Haushalt/Nahe Angehörige
Durch das Gesetz ist die
gemeinsame Obsorge eines Kindes nach einer Scheidung geregelt. Dies steht im
Widerspruch zur Regelung bei der Pflegefreistellung. Hier wird immer noch der
gemeinsame Haushalt mit dem Kind angeführt.
Der 16. Gewerkschaftstag der
GdG fordert, diesen gesetzlichen Missstand zu bereinigen und den Begriff
„Pflegefreistellung“ vom Begriff „gemeinsamer Haushalt" zu entkoppeln
sowie eine Ausweitung der Pflegefreistellung auf zu betreuende „nahe
Angehörige“, auch wenn diese nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben,
vorzunehmen.
Pflegefreistellung - Eltern/Begleitperson bei stationärem Aufenthalt
Der 16. Gewerkschaftstag der
GdG fordert für Bedienstete, welche ihr bzw. ein Kind eines nahen Angehörigen
im Rahmen eines stationären Aufenthaltes (meist zur psychischen Unterstützung)
begleiten, die Ausweitung der Pflegefreistellung um die Tage des stationären
Aufenthaltes.
Rassismus - AusländerInnen- und Fremdenfeindlichkeit
1504 rassistische Vorkommnisse in Österreich - so viele wie noch nie zuvor - sind im Jahresbericht 2006 der Anti-Rassismus-Initiative „ZARA“ aufgelistet. Der größte Teil dieser Fälle spielt sich im öffentlichen Bereich ab - Rassismus und Diskriminierungen gehören somit leider zum Alltag vieler Menschen weil sie entweder eine andere Hautfarbe haben oder sich zu einer anderen Religion bekennen oder aber auch weil sie einer anderen Nationalität angehören. Selbst vor in Österreich geborenen „AusländerInnen“ wird nicht Halt gemacht.
Die Praktik, auf komplizierte Fragen einfachste Antworten zu geben, ist
keine neue. Die Politik, die dabei auf dem Rücken der Schwächsten gemacht wird,
hat in diversen Wahlkämpfen der letzten Jahre ihren traurigen Höhepunkt
erreicht. Hier wurde mit der Angst und der Unzufriedenheit aber auch Vorurteile
der Bevölkerung eine Hetze auf ausländische MitbürgerInnen betrieben, wie sie
heutzutage unvorstellbar sein sollte. Die Salonfähigmachung einer
rechtspopulistischen Unternehmerpartei, die von der ehemaligen Bundesregierung
für alle ArbeitnehmerInnen gemachten harten Sparmaßnahmen, aber auch die
ständigen Diskussionen über Missbrauch im Bereich des Sozialwesens führten
dazu, diese Taktik wieder einzuführen bzw. daran festzuhalten und von Erfolg zu
krönen.
Gängige Vorurteile besagen, dass sich ausländische MitbürgerInnen in
Österreich nicht anpassen wollen. Die Realität zeigt jedoch, dass es vielfach
für so genannte „Randgruppen“ gar nicht die Möglichkeit gibt, sich in unsere
Gesellschaft zu integrieren.
Berührungsängste und Sprachprobleme machen den Kontakt zu
ÖsterreicherInnen in der Schule, am Arbeitsplatz und in der Freizeit mehr als
schwer und führen teilweise zu Missverständnissen bzw. daraus entstehenden
Problemen.
Integration bedeutet auch Vorurteile gegenüber ImmigrantInnen abzubauen
und jedem Menschen die gleiche gesellschaftliche Chance zuteil werden zu
lassen.
Wir, die Sozialdemokratische GewerkschafterInnen in der Gewerkschaft der
Gemeindebediensteten werden jedenfalls nicht aufhören, Rassismus,
AusländerInnen- und Fremdenfeindlichkeit mit allen zur Verfügung stehenden
Mitteln zu bekämpfen und für die Rechte unserer ausländischen MitbürgerInnen
einzutreten, denn im Mittelpunkt unseres Wirkens stehen die Menschen, egal
welcher Herkunft, Hautfarbe und Religionsgemeinschaft - wehret den Anfängen!
Rechtsschutzregulativ
Bedienstete
sind in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit immer mehr Anschuldigungen
ausgesetzt, die eine Reihe von Verfahren zur Folge haben können. Dabei kann es
sich um ein Strafverfahren, Arbeitsgerichtsverfahren, aber auch vermehrt um
Sozialgerichtsverfahren und Dienstrechtsverfahren bis hinauf zum Verwaltungs-
und Verfassungsgerichtshof handeln. Zur Abwehr von Anschuldigungen aber auch
zur Durchsetzung ihrer Rechte bedarf es einer Vertretung der Bediensteten.
Das
Rechtsschutzregulativ des ÖGB regelt die Bestimmungen, nach welchen Kriterien
den Mitgliedern unentgeltlich Rechtsschutz in den diversen Angelegenheiten
gewährt wird.
Der
16. Gewerkschaftstag der GdG fordert, die Bestimmungen des
Rechtsschutzregulativs des ÖGB entsprechend neu zu überarbeiten und den
Anforderungen anzupassen.
Schwerabeitsverordnung
Für den Begriff „Schwerarbeit“ existiert in der
Arbeitswissenschaft keine allgemein gültige bzw. einheitliche Definition -
daher wird im gegebenen Zusammenhang grundsätzlich an die Regelungen des
Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG) angeknüpft - so werden zur Zeit z. B.
psychische Belastungen fast zur Gänze nicht bewertet
bzw. außer Acht gelassen - SchwerarbeiterInnen müssen ohne Abschläge vorzeitig
in Pension bzw. in den Ruhestand gehen können. Weiters soll Schwerarbeit bei
der Berechnung von Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspension berücksichtigt
werden.
Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert daher, dass bei der Bewertung von Schwerarbeitszeiten eine wissenschaftlich eindeutig begründete Grundlage von besonders belastenden Arbeitsbedingungen geschaffen werden muss - ein Äquivalent bzw. eine Ergänzung zur „Kalorien- und Jouletabelle“ - welche derzeit als Grundlage dient - scheint notwendig. Weiters sind für die Bemessung der Beitragszeiten sämtliche, während eines Erwerbslebens erworbene Schwerarbeitszeiten zu berücksichtigen.
Steuerreform
Lohnsteuer senken – ohne neue Belastungspakete!
Die ArbeitnehmerInnen sind die Hauptbetroffenen der Belastungspakete der letzten Jahre. Die Konjunktur wurde aber mit den Belastungspaketen zusätzlich geschwächt und der Anstieg der Arbeitslosigkeit forciert statt gebremst. Zur Stabilisierung des Wirtschaftsaufschwungs ist daher eine Stärkung der Kaufkraft notwendig - durch eine Lohnsteuersenkung statt Senkungen von Lohnneben-kosten oder Gewinnsteuern. Es ist für die ArbeitnehmerInnen mehr Steuergerechtigkeit notwendig, denn Österreich ist eine Steueroase für große Vermögen und Spekulationsgewinne.
Kapital und Vermögen werden in Österreich im internationalen
Vergleich sehr niedrig besteuert. Auch
gibt es genügend Löcher im österreichischen Steuersystem, wodurch bestimmte
Einkommen nicht oder nur gering steuerlich erfasst werden. Österreich ist
mittlerweile das einzige westliche Industrieland, das die Vermögenssteuer, die
Börsenumsatzsteuer und jetzt auch die Erbschaftssteuer ausgelaufen ist.
Dazu kommt jetzt die drohende Aufhebung der
Schenkungssteuer, die sich nahtlos in die Reihe der Steuergeschenke an die
Unternehmen und bestsituierten Gruppen unseres Landes in den letzten Jahren
einreiht. Diese Vorgänge - sowie die massive Senkung der Körperschaftsteuer,
die Gruppenbesteuerung oder der halbe Steuersatz bei den nicht entnommenen
Gewinnen hat dazu geführt, dass die Staatsfinanzierung - auch die Transfers an
die Unternehmen - in immer größerem Ausmaß von der Lohnsteuer, lohnabhängigen Abgaben
und der Umsatzsteuer getragen werden.
Aus wirtschaftspolitischer Sicht muss daher ebenso wie aus
Gründen der sozialen Gerechtigkeit eine Reform der Steuer- und Abgabenstruktur
durchgeführt werden, wobei Arbeit und damit die ArbeitnehmerInnen unseres
Landes steuerlich entlastet werden und wobei künftig auch die gut- und
bestsituierten Gruppen unseres Landes einen fairen Beitrag aus ihrem Vermögen
leisten.
Weiters
fordert der 16. Gewerkschaftstag der GdG eine Verdoppelung der Negativsteuer
und eine markante Anhebung der Pendlerpauschale.
Die
Diskussion über die Einführung der so genannten „Wertschöpfungsabgabe“ ist
ebenfalls zu forcieren.
Unterstellung unter die
Dienstordnung („Pragmatisierung“)
Derzeit ist die
Pragmatisierungsquote rückläufig. Berufsgruppen werden unterschiedlich in der
Frage der Pragmatisierung - wo es diese noch gibt - behandelt. Es darf nicht
sein, dass unsere Dienstgeberinnen unter Berücksichtigung aller Folgekosten
eine eventuelle Unterstellung unter die Dienstordnung befürworten oder
ablehnen, obwohl niemand in der Lage ist, ernsthafte Berechnungen für die Jahre
2035 und später durchzuführen. Weiters sind MitarbeiterInnen in den
ausgegliederten Bereichen so zu behandeln, als ob die Ausgliederung nie
stattgefunden hat.
Der 16. Gewerkschaftstag der
GdG fordert Verhandlungen über die weitere Vorgangsweise zu Fragen der
Pragmatisierung.
Vaterschutzmonat
Um eine bessere Vereinbarkeit für Familie und Beruf zu schaffen, ist uns die Umsetzung des Vaterschutzmonats von großer Bedeutung. Damit soll eine bessere Einbindung der Väter in die Kindererziehungspflicht gewährleistet werden.
Der 16. Gewerkschaftstag der GdG fordert eine
rasche Umsetzung des Vaterschutzmonats unter
Fortzahlung des Bezuges.
Vordienstzeiten - Anrechnung
Die derzeit gültige Vordienstzeitenanrechnung wird von uns aufgrund der bisherigen Erfahrungen abgelehnt. Für qualifizierte MitarbeiterInnen mit Berufserfahrung, insbesondere im Gesundheits-bereich, ist es völlig unattraktiv in den Dienst der Gemeinden zu treten. Die Städte berauben sich daher oft selbst der Möglichkeit, viele interessierte und qualifizierte KollegInnen einzustellen.
Der 16. Gewerkschaftstag der
GdG fordert daher, unterschiedliche Anrechnungssysteme bei der Anerkennung von
Dienstverhältnissen in der Privatwirtschaft und bei einer Körperschaft
öffentlichen Rechtes, gleichzustellen.
Für
Kollektivvertragsbeschäftigte der Städte, Länder und Gemeinden ist eine gleich
lautende Regelung zu treffen.
Zulagenregelung für
Lehrlinge
Auf
Grund der Tatsache, dass Lehrlinge ein qualitativ hochwertiges und fundiertes
Fachwissen im Zuge ihrer Ausbildung erlangen sollen und somit wichtige
MitarbeiterInnen der Dienststelle sind, ist es unverständlich, warum hier eine
Ungleichbehandlung besteht. In einer schnelllebigen hochmodernen
technologisierten Zeit, in der die Automationsunterstützung nicht mehr
wegzudenken ist, gebührt allen Lehrlingen – nach Lehrjahren gestaffelt - ein
prozentueller Anteil einer Zulage (siehe Beispiel Wien – Zulagenregelung für
Lehrlinge in Verbindung mit der Allgemeinen Dienstzulage).